23.08.2021 | Arbeitsrecht | ID: 1098910

Mündliche Kündigung eines Dienstnehmers während des Homeoffice

Sylvia Unger - WEKA (red)

Kündigungen können in der Regel mündlich oder schriftlich erfolgen. Doch was gilt bei Kündigungen eines Dienstnehmers während des Homeoffice?

Wird nicht die Homeoffice-Vereinbarung, sondern das Arbeitsverhältnis mündlich - zB telefonisch oder per Videokonferenz - gekündigt, während der Arbeitnehmer seine Arbeit im Homeoffice erbringt, so sind die allgemeinen Regeln über den Zugang einer Kündigungserklärung maßgebend.

Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Kündigungserklärung ist grundsätzlich formfrei (dh sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen) und unterliegt bloß nach einigen Sondergesetzen oder einzelnen Kollektivverträgen der Schriftform (bspw § 32 VBG, § 30 TAG) (vlg Brodil/Risak in Brodil/Risak (Hrsg), Arbeitsrecht in Grundzügen10, Rz 408). Im Arbeitsvertrag kann ebenfalls ein Schriftformvorbehalt vereinbart sein.

Findet sich weder ein gesetzliches, kollektivvertragliches noch arbeitsvertragliches Schriftformgebot, kann eine Kündigung auch mündlich erklärt werden.

Unter Anwesenden entfaltet eine derartige Beendigungserklärung (Kündigung, aber auch Entlassung oder Austritt) sofortige Wirkung (vlg Brodil/Risak in Brodil/Risak (Hrsg), Arbeitsrecht in Grundzügen10, Rz 408). Daher ist eine Kündigungserklärung während eines Telefonats oder einer Videokonferenz wirksam.

Hinweis:

Bevor ein Arbeitsverhältnis mündlich gekündigt wird, sollte der Arbeitgeber vorab prüfen, ob in allenfalls anwendbaren Sondergesetzen oder im anwendbaren Kollektivvertrag oder im Arbeitsvertrag die Schriftform vorgesehen oder vereinbart ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist eine mündliche Kündigung wirksam.

Für den Zugang der (empfangsbedürftigen) Kündigungserklärung ist der Erklärende, dh der Arbeitgeber, beweispflichtig. Daher sollte bei mündlicher Erklärung der Kündigung ein Zeuge anwesend sein, der im Streitfall bestätigen kann, dass eine Kündigung ausgesprochen wurde.

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