Senkung der Lohnnebenkosten ab 01.01.2023
Durch das im Nationalrat beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket kommt es zu einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrages.
Mit 01.01.2023 kommt es durch die Senkung des ASVG-Unfallversicherungsbeitrages von 1,20 % auf 1,10 % zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten.