10.12.2020 | Arbeitsrecht | ID: 1079572

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2021

WEKA (aga)

Die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ, Kammerumlage II) bleibt für das Jahr 2021 unverändert.

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag beträgt für das Jahr 2021:

Bundesland

2021

Wien

0,38 %

Niederösterreich

0,38 %

Burgenland

0,42 %

Oberösterreich

0,34 %

Kärnten

0,39 %

Steiermark

0,37 %

Salzburg

0,39 %

Tirol

0,41 %

Vorarlberg

0,37 %

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