18.01.2021 | Ehe- und Familienrecht | ID: 1081864

Aktuelle Gewaltschutzmaßnahmen iSd Gewaltschutzgesetzes inkl COVID-19-Begleitmaßnahmen

Christine Fidler-Faßmann - Hanita Veljan

In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Neuerungen des Gewaltschutzgesetzes inkl der Maßnahmen durch die 1. COVID-19 Ziviljustiz-VO, die voraussichtlich bis 30. Juni 2021 gelten, für Sie zusammengefasst.

Polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot

In den meisten Fällen ist bei unmittelbar bevorstehenden bzw tatsächlichen gefährlichen Angriffen auf das Leben, die Gesundheit oder Freiheit einer Person, die Polizei die erste Anlaufstelle. Diese kann den Angreifer nach § 38a SPG wegweisen und ein Betretungsverbot für die Wohnung und den unmittelbaren Nahbereich sowie ein Verbot der Annäherung an die gefährdete Person im Umkreis von hundert Metern aussprechen. Das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot gilt für die Dauer von zwei Wochen. Wenn innerhalb der Frist ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem §§ 382b ff EO gestellt wird, verlängert sich das Betretungs- und Annäherungsverbot auf vier Wochen. Anknüpfend an das Betretungs- und Annäherungsverbot sollte der Schutz der gefährdeten Person durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht gewährleistet werden.

Einstweilige Verfügungen

In Fällen der Gewalt ist zu unterscheiden zwischen der einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt in Wohnungen (§§ 382b ff EO) und der einstweiligen Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt (§ 382e EO). Wichtiges Unterscheidungsmerkmal dieser beiden einstweiligen Verfügungen ist, dass bei der Verfügung nach § 382b EO das dringende Wohnbedürfnis der gefährdeten Person und bei der Verfügung nach § 382e EO die Interessenabwägung zugunsten der gefährdeten Partei zu bescheinigen ist. Zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre gibt es weiters die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung nach § 382g EO (Anti-Stalking EV).

Gewaltschutzgesetz 2019

Durch das Gewaltschutzgesetz 2019 wurden einige Neuerungen zum Schutz der Opfer familiärer Gewalt eingeführt. Unter anderem hat die gefährdete Partei die Möglichkeit, die faktischen Elemente einer solchen Verfügung an geänderte Umstände anpassen zu lassen, um die Wirkung der einstweiligen Verfügung aufrechtzuerhalten (zB Adressänderungen). Außerdem wurde der Strafrahmen für Verstöße gegen ein Betretungs- und Annäherungsverbot merkbar erhöht (Geldstrafe von bis zu EUR 2.500,–, im Wiederholungsfall EUR 5.000,– und eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen).

Wichtige Neuerungen des Gewaltschutzgesetzes 2019 im Zivilrecht

Annäherungsverbot

Zur Absicherung des sicherheitspolizeilichen Annäherungsverbots kann dem Antragsgegner gemäß § 382e Abs 1 Z 3 EO verboten werden, sich der gefährdeten Person oder bestimmt zu bezeichnenden Orten über eine bestimmte Entfernung hinaus anzunähern.

Verpflichtende Gewaltpräventionsberatung

Ab 01.09.2021 muss der Gefährder innerhalb von 5 Tagen ab Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbotes ein Gewaltpräventionszentrum zur Vereinbarung einer Gewaltpräventionsberatung (§ 25 Abs 4 SPG) kontaktieren und an der Beratung aktiv teilnehmen. Diese Verpflichtung kann erforderlichenfalls mittels Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Verständigung des Pflegschaftsgerichts

Ist eine betroffene Person der einstweiligen Verfügung minderjährig muss gem § 382c Abs 3 Z 2 EO neben dem Kinder- und Jugendhilfeträger auch das Pflegschaftsgericht verständigt werden, um zum Beispiel in anhängigen Kontaktrechtsverfahren darauf reagieren zu können.

Antragsrecht des Kinder- und Jugendhilfeträgers

Weiters kommt gem § 211 Abs 2 ABGB auch dem Kinder- und Jugendhilfeträger als Vertreter eines betroffenen Minderjährigen ein Antragsrecht zu, wenn der sonstige gesetzliche Vertreter die unverzügliche Antragstellung versäumt.

Vollzug mittels Beugestrafen

Einstweilige Verfügungen nach § 382b EO können auch nach den Regeln der Exekution zur Einwirkung von Handlungen oder Unterlassungen (§§ 346 ff EO) vollzogen werden. Eine Durchsetzung auch mit Geld- oder Haftstrafen ist dadurch möglich (§ 382d Abs 4 letzter Satz EO).

Parteieneinvernahme vor Rückgabe abgenommener Wohnungsschlüssel

Werden im Rahmen des Vollzugs einer einstweiligen Verfügung nach § 382d EO oder § 38a SPG dem Antragsgegner die Schlüssel zur Wohnung der Parteien abgenommen und gerichtlich hinterlegt (Abs 2), sind durch den neu eingefügten § 382d Abs 5 EO die Parteien einzuvernehmen, bevor die Schlüssel wieder ausgefolgt werden. Sollte strittig sein, wer über die Schlüssel verfügen darf, ist dies im streitigen Rechtsweg zu klären. In diesem Fall bleiben die Schlüssel weiterhin gerichtlich hinterlegt.

Maßnahmen gegen Cybermobbing

§ 382g EO wurde um zwei Tatbestände ergänzt und umfasst das Verbot, Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder Verletzungen der Ehre oder Privatsphäre der gefährdeten Partei ohne ihre Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar zu machen oder wahrnehmbar zu halten. Neben den herkömmlichen Verbreitungswegen (zum Beispiel über Plakate) sind auch Veröffentlichungen im Wege der Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems erfasst.

Passivlegitimert ist auch jene Person, von deren Account aus derartige Eingriffe erfolgen.

Verjährung von Schadenersatzansprüchen

Die 30-jährige Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 2. Fall ABGB (Schaden aus gerichtlich strafbaren Handlungen, die nur vorsätzlich begangen werden können und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind) beginnt vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Geschädigten nicht zu laufen.

COVID-19-Begleitmaßnahmen für die erleichterte Beantragung von Gewaltschutzmaßnahmen

Die 1. COVID-19 Ziviljustiz-VO sieht – vorerst bis 30. Juni 2021 – besondere Vorschriften für die Einbringung von Anträgen auf Erlassung von einstweiligen Verfügungen nach § 382b (Schutz vor Gewalt in Wohnungen) und 382e EO (allgemeiner Schutz vor Gewalt) vor.

Antragsübergabe an Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Gem § 1 Abs 2 dieser Verordnung kann ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach den §§ 382b oder 382e EO während eines aufrechten sicherheitspolizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbots auch einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes übergeben werden, wenn die gefährdete Person mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde nach dem Epidemiegesetz in der Wohnung angehalten wird und nicht anwaltlich vertreten ist. Der Antrag gilt dann mit dem Zeitpunkt der Übergabe an das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes als bei Gericht eingebracht.

Antragstellung durch Opferschutzeinrichtung

Gem § 1 Abs 3 der 1. COVID-19-Ziviljustiz-VO können für die Dauer COVID-19-bedingter Einschränkungen der Bewegungsfreiheit auch geeignete Opferschutzeinrichtungen bevollmächtigt werden, Gewaltschutzmaßnahmen im Namen der betroffenen Person zu beantragen oder Schriftsätze einzubringen. Ausgenommen von dieser Bevollmächtigung sind nur Rechtsbehelfe und Rechtsmittel.

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