01.11.2022 | Wohnrecht | ID: 974191

Erneute Erhöhung der Kategoriebeträge mit 01.11.2022

WEKA (bli)

Mit November 2022 kam es zu einer erneuten Erhöhung der Kategoriebeträge. Die aktuellen Werte finden Sie in diesem Beitrag.

Die neuen Kategoriebeträge des § 15a Abs 3 MRG wurden mit BGBl II Nr 363/2022 durch die Bundesministerin für Justiz kundgemacht. Dadurch kam es nun mit 1. November 2022 zu einer erneuten Erhöhung der Kategoriebeträge.

 

Neu (seit 01.11.2022)

Alt (01.06.2022-31.10.2022)

Kategorie A

EUR 4.23

EUR 4,01

Kategorie B

EUR 3,18

EUR 3,01

Kategorie C

EUR 2,12

EUR 2,00

Kategorie D

EUR 1,06

EUR 1,00

Die neuen Kategoriebeträge wurden mit 1. November 2022 mietrechtlich wirksam.

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