Seit 01.10.2020 gelten die Regelungen der Phase 3 der Kurzarbeit. Die dafür nötige Sozialpartnervereinbarung enthält Bestimmungen, die Arbeitgebern die Beendigung von Dienstverhältnissen trotz Kurzarbeit ermöglichen.
Arbeitnehmern in Kurzarbeit drohte eine höhere Besteuerung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Dieser steuerliche Nachteil wurde nun durch das KonStG 2020 (Konjunkturstärkungsgesetz 2020) behoben.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Regelungen in der Sozialpartnervereinbarung für den Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben bei Kurzarbeit gelten. Was müssen Unternehmen beachten?
Die COVID-19-Kurzarbeit wurde erneut um weitere sechs Monate verlängert und gilt nun vom 01.10.2020 bis 31.03.2021. Durch den November-Lockdown kommt es nun zu erneuten Änderungen.
Das Modell der Kurzarbeit wurde seit der Corona-Pandemie mehrfach geändert und an die pandemische Situation in Österreich angepasst. In diesem Beitrag lesen Sie kurz zusammengefasst die aktuellen Regelungen seit Juli 2022 (Phase 6).
Nach Auslaufen der Übergangsphasen der COVID-19-Kurzarbeit wird Kurzarbeit mit 01.10.2023 auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Vielfach wird dabei an die vor Einführung der COVID-19-Kurzarbeit geltenden Regelungen und Konzepte angeknüpft.
Die meisten Kontrollen durch die Finanzpolizei finden unangekündigt statt. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Strafen Unternehmen bei Verstößen drohen und wann es zu einer Rückforderung der Beihilfe für Corona-Kurzarbeit kommen kann.
Die Gastautoren Dr. Maximilian Zirm, LL.M. und Mag. Filipa Mariz informieren über die aktuellen Neuerungen, die sich durch die Phase V der COVID-19-Kurzarbeit ergeben.