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WEKA (bli) | News | 25.05.2011

Absturz von Leitern

DI Josef Schaffer erläutert in seinem Beitrag Aspekte, die im Hinblick auf die Absturz- und Unfallgefahr bei Leitern beachtet werden sollten und informiert über die einfachsten Maßnahmen, die dagegen gesetzt werden können.

Die Relevanz von Leitern als Aufstiegshilfen im Hinblick auf die Unfallhäufigkeit und die Unfallschwere wurde bereits 1998 mittels einer Studie der Arbeitsinspektion erhoben (näheres siehe: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/1022C4C8-4C99-4EB6-971B-D72CC043A1F3/0/Arbeitsunfaelle_Leitern.pdf). Die Ergebnisse dieser Studie gepaart mit den eigenen Erfahrungen zeigen, dass durch einige wenige konkrete Maßnahmen eine erhebliche Reduktion möglich ist.

Wie relevant sind die Unfallgefahren?

Im Zuge der Studie wurde festgestellt, dass der überwiegende Anteil der Unfälle bei der Verwendung der Leitern als Steighilfen auftreten. Dabei passieren 85 % der Unfälle bei einer Steighöhe bis zu 2,0 m – also nicht das Arbeiten auf hohen Leitern ist gefährlich, sondern jenes auf psychologisch gesehen gewohnten Arbeitshöhen. Der klare Spitzenreiter bei Unfällen ist die Stehleiter, auch wenn sie technisch gesehen zu 95 % in Ordnung ist. Das heißt, andere Faktoren sind für den Unfall verantwortlich.

Leichte Unfallfolgen, wie Abschürfungen, Prellungen und Verstauchungen konzentrieren sich auf 0,5 bis 1,0 m, jene mit schweren Folgen auf 1,0 – 1,5 m.

Bei den Unfallursachen liegt das Abrutschen von einer Sprosse klar vor dem Wegrutschen und dem Wegkippen der Leiter.

Maßnahmen in Abfolge der Umsetzbarkeit

Ausgehend von obigen Erkenntnissen kann festgestellt werden, dass der technische Zustand eine untergeordnete Bedeutung hat, vorwiegend sind menschliches Fehlverhalten und eventuell das Schuhwerk der ArbeitnehmerInnen von Bedeutung.

  1. Ein guter technischer Zustand kann durch eine einfache regelmäßige Kontrolle der Leitern erreicht werden. Dabei ist ausschließlich die Dokumentation das Problem, welche nur sehr selten gewährleistet ist. Die Erstellung eines internen Prüfbuches mit den relevanten Begutachtungspunkten (Stehfuß, Sprossen, Gelenk, Plattform oder Spreitze) ist ein taugliches Mittel.
  2. Das Schuhwerk der MitarbeiterInnen kann zwar in einigen Bereichen nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden, die Relevanz kann den betroffenen Personen jedoch relativ leicht verständlich gemacht werden. Natürlich hatte ich schon des Öfteren Diskussionen bei den Unterweisungen; die Verpflichtung zur Verwendung von Arbeitsschuhen mit zumindest einem Fersenschutz bzw Fersenriemen wurde dann doch akzeptiert oder zumindest „eingesehen“. In geringen Fällen konnte auch die Bereitstellung von entsprechenden Arbeitsschuhen durch den Arbeitgeber erreicht werden.
  3. Die Veränderung gefährlichen Verhaltens (Unachtsamkeit, Nichtbeachten des Aufstellplatzes und dessen Zustandes, Hinauslehnen, etc) ist jedoch schwierig. Einzig regelmäßige Unterweisungen und die Einbindung von Anordnungsbefugten (Meistern, Abteilungsleitern, etc), welche bei Bedarf einen entsprechenden) „Schrei“ loslassen, können eine Senkung der Unfälle erreichen.

Schauen Sie niemals vorbei – reagieren Sie auf ein Fehlverhalten, wenn Sie dieses sehen!