Dokument-ID: 790098

WEKA (bli) | News | 20.10.2015

Änderung bei der Zuständigkeit der Arbeitsinspektorate für Post- und Telekommunikationsbetriebe

Am 1. Oktober 2015 ist die Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat das im Detail?

Post- und Telekommunikationsbetriebe unterstanden ursprünglich der Aufsicht durch das Verkehrs-Arbeitsinspektorats. Als dieses aufgelöst wurde, ging die Zuständigkeit ab 1. Juli 2012 auf das Zentral-Arbeitsinspektorat über.

Nun kommt es mit BGBl II Nr 269/2015 zu einer Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate und einer erneuten Änderung der Zuständigkeit.

Es wird ein neuer § 4a „Zuständigkeit für Post und Telekommunikation“ eingefügt. Durch diese neue Bestimmung wird die Zuständigkeit nun vom Zentral-Arbeitsinspektorat an die jeweiligen sachlich und örtlich zuständigen Arbeitsinspektorate übertragen. Die Regelung trat mit 1. Oktober 2015 in Kraft. Die Parteistellung des Zentral-Arbeitsinspektorates in Verwaltungsstrafverfahren, Verwaltungsverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung in Zusammenhang mit Betriebsstätten und Arbeitsstellen anhängig sind, ist ab dem 1. Oktober 2015 von den Arbeitsinspektoraten wahrzunehmen.

Für welche Betriebsstätten und Arbeitsstellen dies im Detail gilt ist in § 4a Abs 2 Z 1–4 der Verordnung geregelt.

Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal:

Verordnung über Aufsichtsbezirke und Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate

Quelle:

BGBl II Nr 269/2015

WKO