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Dokument-ID: 1046549
Johann Schöffthaler | News | 18.11.2019
Aktuelle Regelungen zum NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz
Gastautor Johann Schöffthaler erläutert in diesem Download-Beitrag, welche neuen Bestimmungen bezüglich des NichtraucherInnenschutzes gelten. Welche Strafen und Kontrollen drohen Unternehmen bei Nichteinhaltung?
Gemäß § 30 Abs 1 Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) haben Arbeitgeberinnen dafür zu sorgen, dass nicht rauchende Arbeitnehmerinnen vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist. Welche Neuregelungen gelten seit 1. November 2019 und mit welchen Srafen ist bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zu rechnen?