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WEKA (lve) | News | 15.07.2019
Arbeiten jenseits von 35 ° C – Was können Unternehmen tun?
Die Hitze macht uns momentan auch am Arbeitsplatz zu schaffen. Welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. Seit 1. Mai 2019 gibt es Neuregelungen für Arbeiten am Bau.
Auch bei Temperaturen jenseits von 35 Grad Celsius bekommen österreichische ArbeitnehmerInnen grundsätzlich keine Hitzeferien. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlaubt, bei großer Hitze den Arbeitsplatz zu verlassen, existiert bislang nicht. Nur für Arbeiten am Bau gibt es im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz spezielle Regelungen. Unternehmen können auch vertragliche Regelungen für das Arbeiten bei großer Sommerhitze treffen, dies ist aber eher unüblich. Maßnahmen, die das Arbeiten bei Hitze erleichtern könnten, sollten in jedem Fall mit ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften besprochen werden. Zusätzlich sollte auch immer der Betriebsrat in Entscheidungsprozesse rund um die Prävention der MitarbeiterInnen miteinbezogen werden.
Gesundheitliche Gefahren bei Hitze
Das Arbeiten bei Hitze – vor allem bezogen auf das Arbeiten im Freien – kann zu folgenden Erkrankungen führen:
- Hyperthermie (Anstieg der Körperkerntemperatur)
- Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
- Hitzschlag (zunächst starkes Schwitzen am Kopf, dann plötzliches Aufhören des Schwitzens, Verwirrtheit, Bewusstseinsverlust)
- Hitzekrämpfe
Hitze kann außerdem zu einer abnehmenden Leistungsfähigkeit und mangelnder Konzentration führen.
Neuregelungen seit 1. Mai 2019 am Bau
Ab Mai 2019 gelten Neuregelungen für Arbeiten am Bau bei einer Hitze ab 32,5 ° C. Bereits bei dieser Temperatur (und nicht wie bislang bei 35 ° C) muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden. Für Bauarbeiter, Zimmerer, Dachdecker usw gilt Hitze als Schlechtwetter iSd Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes.
Das können Unternehmen tun
Es besteht bislang keine Verpflichtung dazu, eine Klimaanlage oder ein Klimagerät im Büro zur Verfügung zu stellen. Unternehmen können aber für ArbeitnehmerInnen durchaus Maßnahmen schaffen, die das Arbeiten bei großer Hitze erleichtern könnten wie zB:
- Bereitstellung von Tisch- und Stehventilatoren; Zugluft vermeiden
- Nachtabkühlung nutzen: Räume in der Nacht ausreichend kühlen
- Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
- Ausreichend trinken: Bereitstellung von alkoholfreien Getränken
- Arbeitsbeginn vorverlegen; Arbeitspausen während der Mittagshitze
- MitarbeiterInnen in Erste-Hilfe-Leistungen unterweisen speziell bei Hitzekollaps, Hitzschlag und Sonnenstich
Personen, die im Freien arbeiten sollten zusätzlich folgende Maßnahmen beachten, welche von der AUVA empfohlen wurden:
- Direkte Sonneneinstrahlung meiden
- Flexible Arbeitszeiten nutzen
- Mittagssonne vermeiden
- Für Schatten im Arbeitsbereich sorgen
- Nie länger als nötig in der Sonne bleiben
- Möglichst viel Körper bedecken (vor allem Nacken- und Kopfbereich)
- Unbedeckte Körperstellen mit Sonnenschutzmittel eincremen
Quelle:
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Werk "Das AschG in der Praxis" Mehr Info & Bestellmöglichkeit Sie können das Werk auch telefonisch unter 43.1.97000-100 oder per E-Mail unter kundenservice@weka.at über unser Kundenservice bestellen. |