Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Telearbeitsgesetz (TelearbG)
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Tony Griebler | News | 24.05.2011
ArbeitnehmerInnenschutz – Aktuelles und neue Erlässe im Juni
Gastautor Ing. Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, berichtet im Juni unter anderem über das Thema NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz und die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – sichere Instandhaltung“.
Europäische Kampagne – ArbeitnehmerInnenschutz - 2010/2011
„Gesunde Arbeitsplätze – sichere Instandhaltung“ ist eine europaweite Kampagne, deren Ziel in den nächsten zwei Jahren darin bestehen wird, durch die Förderung eines integrierten und strukturierten Konzepts für die Instandhaltung auf gesunde und sichere Arbeitsplätze hinzuwirken.
Instandhaltung ist ein Prozess, der jeden Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz betrifft. Neben dem Versäumnis, das jeweilige Arbeitsumfeld in gutem Zustand zu halten, sind unzureichende Instandhaltungsnormen einer der Gründe für berufsbedingte Erkrankungen und Unfälle.
NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz
ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt:
Rauchverbot besteht,
- wenn RaucherInnen und NichtraucherInnen aus betrieblichen Gründen gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, und
- in Sanitäts- und Umkleideräumen.
Allgemein gilt:
- NichtraucherInnen müssen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist.
- In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen NichtraucherInnen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden.
Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in der Betriebsstätte (Filiale) zu führen; sofern diese nur in der Zentrale abgerufen werden können, wird dies den gesetzlichen Erfordernissen nicht gerecht.
Können dem einschreitenden Vertreter des Arbeitsinspektorates auf dessen Verlangen in einer Filiale keinerlei Daten vorgewiesen werden, ist das Fehlen entsprechender Aufzeichnungen anzunehmen.
462.001/28-IX/3/00
Weitere Informationen zu den angeführten Punkten finden Sie auf der website der Arbeitsinspektion unter Service/Erlässe.