Dokument-ID: 270607

Tony Griebler | News | 24.05.2011

ArbeitnehmerInnenschutz – Aktuelles und neue Erlässe im Juni

Gastautor Ing. Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, berichtet im Juni unter anderem über das Thema NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz und die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – sichere Instandhaltung“.

Europäische Kampagne – ArbeitnehmerInnenschutz - 2010/2011

„Gesunde Arbeitsplätze – sichere Instandhaltung“ ist eine europaweite Kampagne, deren Ziel in den nächsten zwei Jahren darin bestehen wird, durch die Förderung eines integrierten und strukturierten Konzepts für die Instandhaltung auf gesunde und sichere Arbeitsplätze hinzuwirken.
Instandhaltung ist ein Prozess, der jeden Bereich von Sicherheit und Gesundheitsschutz betrifft. Neben dem Versäumnis, das jeweilige Arbeitsumfeld in gutem Zustand zu halten, sind unzureichende Instandhaltungsnormen einer der Gründe für berufsbedingte Erkrankungen und Unfälle.

NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz

ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt:
Rauchverbot besteht,

  • wenn RaucherInnen und NichtraucherInnen aus betrieblichen Gründen gemeinsam in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, und
  • in Sanitäts- und Umkleideräumen.

Allgemein gilt:

  • NichtraucherInnen müssen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist.
  • In Aufenthalts- und Bereitschaftsräumen müssen NichtraucherInnen durch technische oder organisatorische Maßnahmen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden.

Führen von Arbeitszeitaufzeichnungen

Arbeitszeitaufzeichnungen sind in der Betriebsstätte (Filiale) zu führen; sofern diese nur in der Zentrale abgerufen werden können, wird dies den gesetzlichen Erfordernissen nicht gerecht.
Können dem einschreitenden Vertreter des Arbeitsinspektorates auf dessen Verlangen in einer Filiale keinerlei Daten vorgewiesen werden, ist das Fehlen entsprechender Aufzeichnungen anzunehmen.

462.001/28-IX/3/00

Weitere Informationen zu den angeführten Punkten finden Sie auf der website der Arbeitsinspektion unter Service/Erlässe.