Dokument-ID: 270621

Tony Griebler | News | 24.05.2011

ArbeitnehmerInnenschutz – Neue Erlässe im Mai

Gastautor Ing. Tony Griebler, ArbeitnehmerInnenschutz-Experte, berichtet über die neuen Erlässe im Mai. Unter anderem über die Ausnahmen von Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Ausnahmen von Verordnungen zum ASchG:

Ausnahmen werden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens von der Behörde bearbeitet. Die Behörde führt das Verfahren und zieht Sachverständige bei, wenn nötig. Das zuständige Arbeitsinspektorat ist Partei in diesem Verfahren.

BMASK-461.202/0006-VII/3/2010

Anwendung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen in Bergbau- Arbeitsstätten:

Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten aller Art, unabhängig vom Ort der Durchführung. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist die Abgrenzung der Bauarbeit von der Arbeit im Rahmen des Bergbaus (insbesondere Gewinnung).

BMASK-461.316/0001-VII/3/2010

Sonnen- und Sichtschutz:

Bedruckte Glasflächen und vorgehängte Fassadenteile können eine Beeinträchtigung der Qualität der Sichtverbindung und des Lichteintritts bewirken. Da es für die Bewertung der Qualität von Sichtverbindung keine messbaren Parameter gibt, wurde von der Arbeitsinspektion eine Sammlung von Beispielen aus der Praxis erstellt.

Weitere Informationen zu den angeführten Punkten finden Sie auf der website der Arbeitsinspektion unter Service/Erlässe.