Dokument-ID: 272901

WEKA (bli) | News | 07.06.2011

Arbeitsplatz im Winter – Wie warm muss es sein?

In der Arbeitsstättenverordnung (AStV) sind die Minimal- und Maximal-Raumtemperaturen, die in Arbeitsstätten vorherrschen müssen, genau festgelegt. Was müssen ArbeitgeberInnen beachten?

Wie kalt darf es im Winter am Arbeitsplatz sein? Gibt es überhaupt konkrete gesetzliche Regelungen dazu? Gemäß § 22 Abs 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – AschG (BGBl II Nr 13/2007) müssen in Arbeitsräumen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Konkreter wird es in der Arbeitsstättenverordnung, kurz AStV, (BGBl II Nr 368/1998): In § 28 der Verordnung sind Minimal- und Maximalwerte der Raumtemperaturen, die am Arbeitsplatz gegeben sein müssen, genau festgelegt. Das bedeutet im Detail für die Temperaturen am Arbeitsplatz im Winter:

  • bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25° C
  • bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24° C
  • bei hoher körperlicher Belastung mindestens 12° C

Für Verkaufsstände im Freien gibt es eigene Regelungen. Hierbei muss die Außentemperatur am Verkaufsstand mehr als 16° C betragen.

ArbeitgeberInnen sind somit verpflichtet, die Arbeitsräume zu beheizen. Dabei haben sie auch dafür Sorge zu tragen, dass bereits zu Arbeitsbeginn, zB an einem Montagmorgen, die richtigen Raumtemperaturen vorherrschend sind. Für Arbeiten im Freien müssen ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen geeignete Wetter- und Kälteschutzkleidung, wie zB Jacken, Ohren- und Kopfschutz, Handschuhe, zur Verfügung stellen.

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