Dokument-ID: 603367

WEKA (bli) | News | 23.07.2013

Arbeitssicherheit aktuell – Aktualisierte Vorschriften

Die letzten Wochen kam es unter anderem zur Änderung der MSV 2010, der Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren sowie der Verordnung über sicherheitstechnische Zentren. Alle Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal.

Änderung der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)

Mit BGBl II Nr 137/2013 kommt es zur Neufassung des Anhangs XIII – Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen (Stand: 2. Mai 2013)

Außerdem wird mit dieser Kundmachung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 14 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG ergibt.

Änderungen durch BGBl II Nr 210/2013

Von der Novelle sind folgende Vorschriften betroffen. Die Änderungen treten im Wesentlichen mit 1. August 2013 in Kraft:

  • Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO)
     Änderung des § 1 Abs 1 – Ärztliche Leitung und weitere Arbeitsmediziner/innen:
     Die ärztliche Leitung des arbeitsmedizinischen Zentrums muss einem Arzt/einer Ärztin mit abgeschlossener arbeitsmedizinischer Ausbildung übertragen sein, der/die eine arbeitsmedizinische Betreuung hauptberuflich, jedoch mindestens im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt. (Bisher galt mindestens im Ausmaß von regelmäßig 38 Stunden wöchentlich.)
  • Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO)
     Änderung des § 1 Abs 1 – Fachliche Leitung und weitere Sicherheitsfachkräfte:
     Die fachliche Leitung des sicherheitstechnischen Zentrums muss einer Sicherheitsfachkraft übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt. (Bisher galt mindestens im Ausmaß von regelmäßig 38 Stunden wöchentlich)
  • Verordnung Sicherheitsfachkräfteausbildung (SFK-VO)
    § 3a Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 3, 5, 6 und 8.
  • Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung (Bühnen-FK-V)
    § 6 Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 4, 5, und 6.
  • Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)
    § 12 Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 13 und 14.
  • Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren
     BGBl II Nr 43/2005, tritt mit 1. August 2013 außer Kraft.

Bei welchem Abschnitten bzw Paragraphen sich im Detail etwas geändert hat, erkennen Sie durch die Anmerkung unserer Redaktion:(BGBl I Nr 210/2013).

Alle relevanten Vorschriften finden Sie auf dem Portal unter www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften.