Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 23.07.2013
Arbeitssicherheit aktuell – Aktualisierte Vorschriften
Die letzten Wochen kam es unter anderem zur Änderung der MSV 2010, der Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren sowie der Verordnung über sicherheitstechnische Zentren. Alle Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal.
Änderung der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)
Mit BGBl II Nr 137/2013 kommt es zur Neufassung des Anhangs XIII – Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen (Stand: 2. Mai 2013)
Außerdem wird mit dieser Kundmachung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 14 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG ergibt.
Änderungen durch BGBl II Nr 210/2013
Von der Novelle sind folgende Vorschriften betroffen. Die Änderungen treten im Wesentlichen mit 1. August 2013 in Kraft:
- Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO)
Änderung des § 1 Abs 1 – Ärztliche Leitung und weitere Arbeitsmediziner/innen:
Die ärztliche Leitung des arbeitsmedizinischen Zentrums muss einem Arzt/einer Ärztin mit abgeschlossener arbeitsmedizinischer Ausbildung übertragen sein, der/die eine arbeitsmedizinische Betreuung hauptberuflich, jedoch mindestens im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt. (Bisher galt mindestens im Ausmaß von regelmäßig 38 Stunden wöchentlich.) - Verordnung über sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO)
Änderung des § 1 Abs 1 – Fachliche Leitung und weitere Sicherheitsfachkräfte:
Die fachliche Leitung des sicherheitstechnischen Zentrums muss einer Sicherheitsfachkraft übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt. (Bisher galt mindestens im Ausmaß von regelmäßig 38 Stunden wöchentlich) - Verordnung Sicherheitsfachkräfteausbildung (SFK-VO)
§ 3a Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 3, 5, 6 und 8. - Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung (Bühnen-FK-V)
§ 6 Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 4, 5, und 6. - Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V)
§ 12 Abs 7 entfällt und tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft. Ansonsten weitere kleine Änderungen bei den §§ 13 und 14. - Verordnung über die Gleichstellung von Bewilligungsverfahren
BGBl II Nr 43/2005, tritt mit 1. August 2013 außer Kraft.
Bei welchem Abschnitten bzw Paragraphen sich im Detail etwas geändert hat, erkennen Sie durch die Anmerkung unserer Redaktion:(BGBl I Nr 210/2013).
Alle relevanten Vorschriften finden Sie auf dem Portal unter www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften.