Dokument-ID: 1011182

Johann Schöffthaler - Redaktion WEKA | News | 29.10.2018

Arbeitszeitgesetz neu – Sind alle Bestimmungen EU-konform?

Gastautor Johann Schöffthaler beleuchte die Chancen und Risiken der neuen Arbeitszeitflexibilisierung und zeigt auf, ob der neue § 9 Abs 5 AZG gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstößt. Für Unternehmen ist also Vorsicht geboten!

Nicht nur Unternehmen, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wünschen sich eine größere Arbeitszeitflexibilität, vor allem diejenigen, die familiäre Pflichten haben und an einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben interessiert sind.

Eine solche Arbeitszeitflexibilisierung wurde nun mit dem seit 1. September 2018 in Kraft befindlichen Arbeitszeitgesetz neu umgesetzt. Dies birgt Chancen aber auch Risiken!

Vorsicht: Verstößt das neue AZG gegen die Arbeitszeitrichtlinie der EU?

In diesem Download-Beitrag werden die gesetzlichen Bestimmungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie jenen des neuen AZG gegenübergestellt. Erfahren Sie vom Experten Johann Schöffthaler, ob es sich bei § 9 Abs 5 AZG um eine gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßenden Regelung handelt oder nicht und worauf Unternehmen achten sollten!