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Dokument-ID: 982488
WEKA (bli) | News | 25.04.2018
„Ausstempeln“ während der Rauchpause?
Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie wurde gekippt. Aber Österreichs Unternehmen werden mehr und mehr rauchfrei. Was bedeutet das für rauchende Arbeitnehmer? Muss künftig ausgestempelt oder die Rauchpause eingearbeitet werden?
Auch wenn das absolute Rauchverbot in der Gastronomie nun doch nicht eingeführt wird, kommt es mit 1. Mai 2018 zu einer Neuregelung des Nichtraucher/innenschutz am Arbeitsplatz, und zwar durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (BGBl I Nr 126/2017) und einen Erlass der Arbeitsinspektion.
Prinzipiell führt dies zu einem umfassenden Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden.
Welche Konsequenzen hat das für rauchende Arbeitnehmer? Das erfahren Sie im kostenlosen Download-Beitrag.