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Josef Schaffer | News | 23.02.2016

Beleuchtung im Freien – wozu sind Sie gesetzlich verpflichtet?

DI Josef Schaffer erläutert in seinem Beitrag die gesetzlichen bzw. zumindest notwendigen Anforderungen an Beleuchtung im Freien auf Betriebsgelände und gibt wertvolle Tipps für die Praxis.

Unabhängig einiger Erfahrungen mit der Beleuchtung im Freien im Zuge von Genehmigungsverfahren, gibt es sicher viele Betriebe, die auch während der Morgen- oder Abenddämmerung und natürlich auch Schichtbetriebe, welche in den Nachtstunden, im Freien Arbeiten durchführen.

Grundvoraussetzung für die weitere Behandlung des Themas ist, dass Sie bereits einmal während der Dämmerung- oder Nachtstunden eine Runde im Betrieb gemacht haben:

Aufgabe: Machen Sie eine Runde bei Nacht

Haben Sie sich schon einmal folgende Fragen gestellt?

  • Gibt es gefährliche Situationen, wenn Ihre ArbeitnehmerInnen bei Dämmerung oder Dunkelheit im Freien Arbeiten?
  • Sind alle Bereiche, zumindest deren Funktion entsprechend ausreichend beleuchtet? Dies betrifft die Gehwege, die Fahrwege und insbesondere die Arbeitsbereiche.
  • Haben Sie bedacht, dass nicht nur die „Normalarbeit“ sondern auch Notfälle, Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten bei Nacht notwendig sein können?

Verkehrswege

Gemäß Arbeitsstättenverordnung § 2 Abs 7 sind alle Verkehrswege mit mindestens 30 Lux zu beleuchten.

Dies wird in kaum einem Betrieb gegeben sein und ist für eine sichere Benutzung in vielen Fällen auch nicht nötig. Denken Sie zB an die Gehwege zum und auf dem gesamten MitarbeiterInnen-Parkplatz. Da wird eine solche Beleuchtungsstärke nicht nur sehr aufwendig (viele Lichtpunkte, große Helligkeit) sondern teilweise störend für Nachbarn oder vorbeiführende Straßen sein.

Ausweg: Ausnahmegenehmigung von der AStV

Vorgangsweise: Planen Sie die Beleuchtung von Verkehrswegen im Freien gemäß der ÖNORM EN12464-2 und stellen Sie bei einer der nächsten Betriebsanlagenänderungen auch einen entsprechenden diesbezüglichen Antrag. Gemäß einem Erlass vom Zentralarbeitsinspektorat vom 4. Juni 2014 ist diesem Antrag zuzustimmen.

Arbeitsbereiche

Im Zuge einer Evaluierung der Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche im Freien im Hinblick auf deren Beleuchtung in der Nacht sollte nach folgenden Grundsätzen vorgegangen werden

  • Es gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie bei Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
  • Bei Arbeiten mit geringeren Anforderungen können zB die in der oben angesprochenen Norm angeführten Werte herangezogen werden.
  • Bedenken Sie bei der Evaluierung auch Fragen der Farbtemperatur, der Blendung, der Leuchtdichteverteilung und des Flimmerns.

Ausgehend von den Ergebnissen sollten, soweit notwendig zusätzliche Lichtpunkte gesetzt oder Leuchtkörper getauscht werden. Durch diese Maßnahme lässt sich kostengünstig die Sicherheit merkbar erhöhen und zudem Vorteile im Hinblick auf die Produktivität und die Qualität der Arbeiten erreichen.

Licht bring Sicherheit – setzen Sie zusätzliche Lichtpunkte.