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WEKA (cva) | News | 12.12.2016

Beruflich bedingte Hauterkrankungen vermeiden

Hauterkrankungen – vor allem in Form von Ekzemen – gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen in Österreich.

Oft sind es Ekzeme an den Händen, die besonders Friseuren/-innen, Arbeitnehmer/-innen in der Nahrungsmittelherstellung, in Bau- und Metallberufen sowie dem Malergewerbe treffen. Auch Personen in der Reinigungsindustrie sowie in Heil- und Krankenpflegeberufen sind überdurchschnittlich häufig betroffen.

Veränderungen des Hautzustands (sowohl zum Besseren als auch zum Schlechteren) sind – im Gegensatz zu Veränderungen an den inneren Organen – oft schon nach wenigen Monaten erkennbar, weshalb bei Hauterkrankungen in der Prävention eine große Chance liegt.

Fast alle Hauterkrankungen wären bei entsprechend guter Arbeitsgestaltung vermeidbar

Die genetische Allergieanlage und schicksalhafte Anteile werden weitaus überschätzt. Allergietests vor Ausbildungsbeginn sind deshalb nicht sinnvoll – es gibt keine prophetischen Tests, alle Beteiligten werden in falscher Sicherheit gewiegt und vernachlässigen die Arbeitsplatzgestaltung. Im Gegensatz dazu gibt es genügend Beispiele dafür, dass Atopiker (Menschen mit genetischer Anlage zur Allergie der Atemwege und/oder der Haut) mit guter Arbeitsplatzgestaltung und konsequent angewandten Schutzmaßnahmen durchaus in haut- oder atemwegsbelastenden Berufen tätig sein können.

Auslösende Faktoren

Feuchtarbeit, Chemikalien, Hitze, Kälte, UV-Strahlung, scharfe oder spitze Kanten/Teilchen oder eine Kombination dieser Einwirkungen. Auch übermäßig langes Tragen von Handschuhen führt zu Hauterweichung und ist deshalb wie Feuchtarbeit zu bewerten.

Das STOP-Prinzip zur Prävention von Hauterkrankungen

Wie auch bei anderen Evaluierungen gilt in der Prävention von Hauterkrankungen das STOP-Prinzip: Substituierung geht vor technischen vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

  • Substitution bedeutet das Ersetzen eines gefährlichen Arbeitsstoffes durch einen weniger gefährlichen. In der Theorie ein bestechendes Prinzip, in der Praxis oft mühevoll: Es muss ein Arbeitsstoff sein, der unter vertretbarem Mittelaufwand zu einem gleich guten Ergebnis kommt, dessen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit bekannt sind und auch als geringer einzustufen sind als die des ursprünglich verwendeten Stoffes.
  • Technische Maßnahmen sind die Automatisierung von Arbeitsschritten, die Verwendung von geschlossenen Systemen oder Absaugungen. Andere Verarbeitungsverfahren wie zB Auftragen mit der Rolle statt Versprühen sind ein Übergang zu organisatorischen Maßnahmen. Eine weitere arbeitsgestalterische Maßnahme wäre zB Einsparen von Nassarbeit durch Verwenden von Mikrofasertüchern.
  • Organisatorische Maßnahmen sind job rotation (das heißt, dass nicht immer dieselbe Person diese belastende Tätigkeit ausführen muss) bzw Betretungsverbote von Räumlichkeiten nach besonderer Belastung (eher bei inhalativen Schadstoffen) bzw Pausengestaltungen oder Verlegung von Arbeitszeiten (zB Sommer – Hitze, UV-Belastung). Tätigkeitswechsel wie zB Wechsel von Nass- und Trockenarbeit und Erweiterung des Aufgabenspektrums (job enlargement) bzw Höherqualifizieren und Anreichern der Arbeitsinhalte (job enrichement) sind anspruchsvolle Aufgaben für die Verantwortlichen in der Arbeitsgestaltung.
  • Persönliche Maßnahmen sind in erster Linie die Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Im weiteren Sinn sind persönliche Maßnahmen auch eine persönliche Verhaltensänderung nach einer Unterweisung (zB Nichtessen am Arbeitsplatz) oder Schulung (zB neue Technikanwendung).

Der richtige Handschutz

Hautschutz am Arbeitsplatz bedeutet vor allem Handschutz, da die Hände zu einem überwiegenden Anteil das Ziel beruflich bedingter Hauterkrankungen sind.

Handschutz kann durch Hautschutzmittel oder Handschuhe erfolgen. Welche der beiden Möglichkeiten prinzipiell gewählt wird, hängt von der Arbeitsaufgabe und weiteren Rahmenbedingungen wie zB der Toxikologie der verwendeten Arbeitsstoffe oder der Dauer der Arbeitsschritte ab.

Bei der Arbeit an rotierenden Teilen bzw der Gefahr des Einzugs sind Handschuhe gefährlich und deshalb verboten.

Andererseits sind beim Hantieren mit manchen gefährlichen Arbeitsstoffen (zB krebserzeugenden Arbeitsstoffen) geeignete Handschuhe sicherer und deshalb zu bevorzugen.

Die Arbeit muss aber so gestaltet werden, dass das Tragen von PSA nicht die einzige Maßnahme ist, die gesetzt wird – die Rangfolge der Maßnahmen (STOP-Prinzip) ist stets einzuhalten! Gerade beim Benutzen von Handschuhen wird eine lange Tragedauer von der Lösung zum Problem: Die Haut unter dem Handschuh quillt auf, wird verletzlicher und für Schadstoffe leichter durchgängig. Das deutsche Regelwerk spricht von Feuchtarbeit ab einer Tragedauer von zwei Stunden am Stück, das kann bei uns auch als Stand des Wissens gesehen werden. Im Einzelfall kann die Hauterweichung unter den Handschuhen natürlich schon früher eintreten.

Produkthinweis

Weitere Informationen zur Evaluierung und Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen finden Sie in unserem Praxishandbuch Evaluierung

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