Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (kp) | News | 19.03.2020
Coronavirus: Ihre Hände brauchen jetzt besonderen Schutz
Schutzhandschuhe und die häufige Anwendung von Desinfektionsmitteln belasten die Haut. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich und Ihre Haut schützen und welcher Hautschutz laut § 13 PSA-V vorgeschrieben ist.
3 Säulen des Hautschutzes
Die intakte und gesunde Haut ist Voraussetzung für eine gute Hygiene, daher spielen Hautschutz und Hautpflege eine wichtige Rolle. Hautschutz ist laut § 13 Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) in jedem Unternehmen verpflichtend vorgeschrieben. Er beruht auf diesen 3 Säulen für den Schutz der Haut:
- Schutzhandschuhe, Desinfektion
- Hautreinigung
- und Hautpflege.
Ziel ist der Schutz vor Ansteckung, Hauterkrankungen und Hautschädigungent. Die richtige Umsetzung schützt Sie im Beruf, und genauso zu Hause.
Risiken durch Einweghandschuhe
Handschuhe sind kein Universalschutz. Sie dienen vor allem dem Selbstschutz. Einmalhandschuhe können – abhängig von ihrer Qualität und der Tragedauer – porös werden. Alle Handschuhe müssen entsorgt werden, ohne dass man sich oder andere ansteckt, zB mit Viren.
Im Auge haben muss man, dass auch Handschuhe Krankheitserreger übertragen. Beim Ausziehen oder beim Entsorgen kann es zur Kontamination der eigenen Hände und der Umgebung kommen. Daher kann es nach dem Ausziehen der Handschuhe auch erforderlich sein, die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
Langes Tragen von Handschuhen schädigt die Haut durch Feuchtigkeitsstau. Daher sollten sie nur dann verwendet werden, wenn sie notwendig sind. Auch ist deshalb auf die konsequente Hautpflege zu achten.
Risiken durch Desinfektionsmittel für die Haut
Ein rein alkoholisches Desinfektionsmittel hat eine stark austrocknende Wirkung und kann bei häufiger Anwendung zu Hautschäden führen. Viele Desinfektionsmittel enthalten deshalb rückfettende Substanzen. Wichtig ist, dass Desinfektionsmittel nicht auf die nasse Haut oder auf eine schon gereizte Haut aufgetragen werden.
Schutzhandschuhe und die regelmäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln belasten die Haut. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Hautschützen und welcher Hautschutz laut § 13 PSA-V vorgeschrieben ist.