Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 19.11.2015
Die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015
Mit 10. Oktober 2015 ist die neue Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) in Kraft getreten. Was sind die wesentlichsten Eckpunkte der neuen Verordnung und wofür gilt sie?
Geltungsbereich und Inkrafttreten
Die Bergbau-Unfallverordnung 2015 (Bergbau-UV 2015) wurde mit BGBl II Nr 304/2015 kundgemacht und ist am 10.10.2015 in Kraft getreten. Sie löst die bestehende Bergbau-Unfallverordnung, BGBl II Nr 103/2007, ab, dh diese tritt zeitgleich außer Kraft.
Die neue Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren, auch „Seveso III – RL“ genannt, für den Bereich des Mineralrohstoffrechts.
Die Bergbau-UV 2015 gilt für
- chemische oder thermische Aufbereitung mineralischer Rohstoffe, soweit eine solche Tätigkeit dem MinroG unterliegt, und deren Lagerung,
- für in Betrieb befindliche Bergebeseitigungseinrichtungen, einschließlich Bergeteiche oder Absetzbecken, und
- unterirdische Gasspeicheranlagen in natürlichen Erdformationen, Aquiferen, Salzkavernen und stillgelegten Minen,
wenn gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind, die den in der Anlage 5 Teil 1 Spalte 2, Teil 2 Spalte 2, Teil 1 Spalte 3 oder Teil 2 Spalte 3 zur Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) genannten Mengen entsprechen oder diese überschreiten. Wobei gegebenenfalls die Additionsregel gemäß den Anmerkungen zur Anlage 5 Z 4 GewO 1994 Anwendung findet.
Inhalte der Bergbau-UV 2015
Inhaltlich lehnt sich die Bergbau-UV 2015 dabei weitestgehend, natürlich mit erforderlichen Abweichungen für den Bergbau, an die Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015 an. (Siehe auch News „Industrieunfallverordnung 2015: Neues Seveso-Recht“, 784324)
Die wesentlichsten Punkte sind:
- Verpflichtung des Betriebsinhabers, schwere Unfälle zu melden (§ 4)
- Planung für Notfälle und Einrichtung von Organisationsstrukturen zur Vermeidung schwerer Unfälle (§ 6 ff)
- Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen (§ 8)
- Überwachung der Ansiedlung und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 11)
Hinweis:
Die neue Verordnung finden Sie auf dem Portal unter
Weiterführende Informationen zur Verordnung (Vorblatt, Erläuterungen) finden Sie auf der Parlamentsseite:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00117/index.shtml