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WEKA (msc) | News | 27.06.2016
Die neue Verordnung Elektromagnetische Felder (VEMF)
Die VEMF liegt beim Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und erscheint voraussichtlich wie geplant am 1.7.2016. Die neue Verordnung setzt die europäische Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht um.
Neue Pflichten für ArbeitgeberInnen
Als neue Verordnung zum ASchG bedeutet die neue Verordnung elektromagnetische Felder vor allem neue Pflichten im ArbeitnehmerInnenschutz. Kommt die VEMF wie geplant am 1.7.2016 bedeutet das für Sie, dass Sie die Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz, dh in allen Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstätten, bewerten und ggf Schutzmaßnahmen setzen müssen. Dazu gehören in Folge auch Unterweisungspflichten, Kennzeichnungspflichten und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung. Die Verordnung elektromagnetische Felder setzt damit, wie geplant, die Anforderungen zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern der EU-Richtlinie 2013/35/EU in österreichisches Recht um.
Auswirkungen auch im niedrigen Frequenzbereich
Elektromagnetische Felder können durch verschiedene Mechanismen negativ auf den Menschen wirken. Im niedrigen Frequenzbereich kommt es vor allem zu Nervenreizungen, im hohen Frequenzbereich durch Energieabsorption zur Erwärmung von Gewebe. Darüber hinaus sind indirekte Effekte zu beobachten, die nicht unmittelbar auf den Menschen wirken, aber zB durch die Feldwirkung auf Gegenstände potentielle Gefährdungen verursachen können. EMF-Quellen sind unter anderem Elektroschweißen, industrielle Elektrolyseverfahren, Induktionsöfen oder -herde, Sendeanlagen oder medizinische Geräte, Magnetresonanztomografen. Die VEMF legt für die Exposition elektromagnetischer Felder bestimmte Auslöse- und Grenzwerte fest.
Unterweisung von elektromagnetischen Feldern
Aktuelle Beiträge zur Unterweisung elektromagnetischer Felder inklusive der entsprechenden Grundlagen über das Gefährdungspotential von EMF-Quellen und die Expositionsbeurteilung finden Sie in unserem Werk „Unterweisungs-Vorlagen Arbeitssicherheit“.