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Josef Schaffer | News | 27.02.2012

Dokumentation interner Prüfungen ist wichtig!

DI Josef Schaffer stellt den Zusammenhang zwischen nicht durchgeführten internen Prüfungen mit fehlenden Prüfanweisungen und Prüfdokumentationen dar. Bringen interne Überprüfungen Vorteile mit sich?

Wissen Sie welche und wie viele Anlagen im Betrieb intern überprüft werden können oder insbesondere überprüft werden?
Grundsätzlich gibt es – siehe Arbeitsmittelverordnung, Normen, etc – durchaus eine erhebliche Anzahl von Überprüfungen, welche intern durchgeführt werden oder werden können. Dabei kommt es immer wieder vor, dass der Betrieb, trotz dem Vorhandensein von befugten Personen, diese Dienstleistungen extern vergibt.

Warum mögliche interne Prüfungen extern vergeben werden!

Bei näheren Erhebungen stellt sich heraus, dass die Motivationen zur externen Vergabe von Überprüfungen Folgende sind:

  • Absicherung der Geschäftsleitung durch Vergabe an akkreditierte Prüfstellen, Zivilingenieure, Ingenieurbüros oder befugte Gewerbetreibende
  • Abwendung der Haftung und eines möglichen Interessenskonflikts von internen Mitarbeitern
  • Ungenügende Kenntnis der Prüfinhalte
  • fehlende Darstellung der Prüfinhalte
  • Unkenntnis über eine geeignete Dokumentation der Überprüfungen

Vorteile von internen Überprüfungen?

Ausgehend von meinen Erfahrungen und trotz oben angeführter Motivationen lässt sich feststellen, dass interne Prüfungen:

  • günstiger sind
  • dann durchgeführt werden können, wenn es im Produktionsablauf am wenigsten stört
  • die Qualität der Überprüfungen ist zumindest gleichwertig – eher wird eine Prüfung aus Zeit-mangel gar nicht durchgeführt.

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen sein?

  1. Intern Befugter: Die Feststellung, ob ein Mitarbeiter gemäß Arbeitsmittelverordnung, Norm, etc wirklich befugt ist. Dabei nicht vergessen, dass neben den Voraussetzungen auch Weiterbildungen notwendig sein können.
  2. Interne Beauftragung: Schriftliche Festlegung der internen Verantwortung (z.B. interner Prüfauf-trag, Tätigkeitsbeschreibung, etc)
  3. Prüfanweisung: Eine schriftliche Darstellung der durchzuführenden Prüfungen – Umfang, Inhalte, Art und Weise der Durchführung, etc (Vergleichen Sie es mit vorhandenen Prüfanweisungen in der Qualitätssicherung)
  4. Internes Prüfbuch: Erstellen Sie ein eigenes Prüfbuch, Prüfblatt, oä in dem neben den Prüfin-halten der Ablauf, die Prüfinhalte, soweit notwendig die Messgeräte, der Prüfer, etc angeführt sind.
  5. Prüfabstände: Stellen Sie klar, dass die vorgegebenen Prüffristen eingehalten werden (müssen). Die dafür notwendige Zeit muss den Mitarbeitern zu Verfügung stehen

Wie führe ich ein entsprechendes System ein?

Stellen Sie sicher, dass für bereits festgelegte interne Überprüfungen (z.B. Kontrolle Fluchtwegsleuchten, Brandschutztüren, Flucht- und Verkehrswege, etc) entsprechende Prüfanweisungen und Prüfbücher vorliegen oder erstellt werden.

Stellen Sie in weiterer Folge, Überprüfungen soweit sinnvoll und möglich um.

Schaffen Sie ein System für interne Überprüfungen!