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WEKA (msc) | News | 11.04.2013
Druckgeräte – Alle Prüfpflichten beachtet?
Die Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) regelt die Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen für ortsfeste Druckgeräte. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn alle erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Druckgeräte nach DGÜW-V
Seit 2004 regelt die Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) die Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen insbesondere von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen. Davon sind solche Druckgeräte ausgenommen, die nicht unter das Kesselgesetz fallen oder deren Prüfungen durch andere Verordnungen vorgenommen werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Dampfkessel bis 0,5 bar Überdruck bzw unter 110 °C
- Druckbehälter für Gase oder Flüssigkeiten bis 0,5 bar Überdruck
- Versandbehälter (VBV 2002)
- Ortsbewegliche Druckbehälter (ODGVO)
Gefahrenpotential
Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen für Druckgeräte richten sich nach dem Gefahrenpotential, das jedem Druckgerät zugeordnet werden muss. Je nach Betriebsbedingungen ergibt sich entweder ein hohes oder niedriges Gefahrenpotential. Dafür ausschlaggebend sind festgelegte Begrenzungen für das Volumen des Druckgerätes, dessen Betriebsdruck und Druckinhaltsprodukt.
Prüfpflichten und -fristen
Für Druckgeräte mit hohem Gefahrenpotential besteht eine Reihe von Prüfpflichten nach den Bestimmungen des Kesselgesetzes, die in regelmäßigen Zeitabständen und zu besonderen Anlässen beachtet werden müssen. Die konkreten Fristen der erforderlichen Prüfungen richten sich
- nach vier Prüfstufen, die abhängig von den technischen Kriterien des Betriebes eines Druckgerätes sowie möglichen Schädigungsmechanismen sind
- nach speziellen Prüfprogrammen oder
- nach Sonderbestimmungen.
Im Gegensatz dazu sind für Druckgeräte mit niedrigem Gefahrenpotential Kontrollen gemäß DGÜW-V und keine konkreten Fristen für wiederkehrende Prüfungen zu beachten. Letztere sind vom Betreiber unter Beachtung der Herstellerangaben individuell festzulegen.
Geschichtlicher Hintergrund
Geschichtlich geht die Prüfung von Druckgeräten auf die Erfindung und Weiterentwicklung der Dampfmaschine zurück. Mitte des 19. Jahrhunderts stieg die Anzahl der Unfälle durch explodierende (genauer: zerknallende) Dampfkessel so rapide an, dass von Dampfkesselbesitzern unabhängige regionale Überwachungsorganisationen in Form von Vereinen zur Überprüfung von Dampfkesseln gegründet wurden. Der Erfolg dieser Organisationen in der Unfallverhütung war so groß, dass ab 1871 die Mitgliedschaft in einem solchen Verein die staatliche Inspektion ersparte. So wurden die Grundlagen, auch für die heutigen Regelungen, geschaffen.
Detailliertere Informationen zum Thema finden Sie auf Arbeitssicherheit online:
Fachbeitrag „Prüfung von Druckgeräten und Dampfkesseln“
Noch mehr dazu können Sie im Praxishandbuch „Technische Prüfpflichten“ nachlesen:
Mehr Infos und Bestellmöglichkeit – Praxishandbuch „Technische Prüfpflichten“