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WEKA (lve) | News | 22.06.2018

EU will Schutz vor Karzinogenen am Arbeitsplatz weiter verbessern

Der Schutz vor krebserregenden Arbeitsstoffen ist ein aktuelles Thema. Die Stärkung der Karzinogen-Richtlinie stellt dabei einen wichtigen Baustein in der sozialen Säule der EU dar. Näheres dazu in diesem Beitrag.

Jedes Jahr sterben in Österreich 20.000 Menschen an Krebs. Internationalen Schätzungen zufolge treten ungefähr 10 % der damit verbundenen Todesfälle im Beruf bzw der Arbeitsstelle auf. Krebserregende Arbeitsstoffe können aber auch Berufskrankheiten hervorrufen. Der Schutz vor diesen ist daher von immenser Bedeutung.

Über die Richtlinie

Der EU-Unterausschuss unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission zur Stärkung der Richtlinie. In der sozialen Säule der EU wird insbesondere das Recht der ArbeitnehmerInnen auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld als wichtigster Grundsatz genannt. Der Schutz vor Karzinogenen ist hier inbegriffen. Krebserkrankungen zählen nämlich zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen in der EU.

Ziel ist es, die an Krebs Erkrankten bestmöglich medizinisch zu versorgen und die Belastung mit Karzinogenen am Arbeitsplatz weiter zu verringern. Einen wichtigen Raum nimmt hierbei auch die Bewusstseinsbildung der ArbeitnehmerInnen sowie ArbeitgeberInnen ein.

Entscheidende Forderungen und Ergebnisse

2016 wurde die aus dem Jahr 2004 stammende Richtlinie über den Schutz der ArbeitnehmerInnen gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit aktualisiert. Insgesamt fallen 20 Karzinogene unter diese Richtlinie. Weitere Vorschläge werden derzeit im europäischen Parlament verhandelt bzw werden im EU-Unterausschuss beraten. Sie betreffen eine Anpassung der Richtlinie an den Stand der Technik. In mehreren Schritten werden hier Grenzwerte für neue Stoffe und Gemische festgesetzt und Verfahren definiert, die eine Freisetzung karzinogener Arbeitsstoffe als Folge haben.

Stoffe, die betroffen sind

Für 5 neue Substanzen werden Grenzwerte festgelegt:

  • Arsensäure
  • Cadmium
  • Beryllium sowie deren Verbindungen und
  • 4,4`-Methylen –bis(2-chloranilin) (MOCA)
  • Formaldehyd

Zusatzhinweise wie Sensibilisierung der Haut- und Atemwege wird es bei drei dieser Stoffe geben. Bei ihnen schlägt die Kommission eine zweistufige Grenzwertsenkung vor. Die Übergangsfristen hierzu werden für den Zeitraum von bis zu sieben Jahren festgelegt. Diese Grenzwerte sollen in Österreich in der so genannten Grenzwerteverordnung (GKV) umgesetzt werden.

Quellen:

www.parlament.gv.at

www.ots.at

Evaluierung-59520

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