Dokument-ID: 321821

WEKA (bli) | News | 02.11.2011

Einführung einer Baustellendatenbank

Ziel der Baustellendatenbank ist es, dass Daten, die Bauarbeiten bzw. Baustellen betreffen, künftig elektronisch gemeldet werden müssen, was auch die Kontrolle von Baustellen erleichtert. Was bedeutet dies im Detail?

Durch die Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – BUAG (BGBl I Nr 51/2011) kommt es gemäß des neuen § 31a zur Einführung einer Baustellendatenbank. Es ist Aufgabe der Urlaubs- und Abfertigungskasse diese Datenbank zu errichten. Damit ist sie auch berechtigt die Meldedaten gemäß § 6 BauKG und § 97 Abs 1 ASchG sowie erhobene Daten bei Baustellenkontrollen zu verarbeiten.

Zur Erstattung der Meldung hat die Urlaubs- und Abfertigungskasse eine Webanwendung zur Verfügung zu stellen.

Ziele der Baustellendatenbank

Durch die Baustellendatenbank wird es den Kontrollbehörden möglich sein in Zusammenarbeit mit der Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUAK) und dem Arbeitsinspektorat, Baustellen gezielt zu prüfen. Es werden folgenden Ziele damit verfolgt:

  • Lohn- und Sozialdumping verhindern
  • Fairer Konkurrenzkampf zwischen Bauunternehmen schaffen
  • Entgegenwirken von illegaler Erwerbstätigkeit

Somit ergeben sich durch die Baustellendatenbank auch Vorteile für die ArbeitnehmerInnen, weil durch die Transparenz, die die Baustellendatenbank schafft, Niedriglöhne bzw Unterbezahlung der Vergangenheit angehören sollen.

Zur Einsicht in die Baustellendatenbank berechtigt sind auch die Abgabenbehörde des Bundes und die Krankenversicherungsträger.

In-Kraft-Treten

§ 31a BUAG bezüglich der Baustellendatenbank tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, den der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz durch Verordnung als jenen feststellt, ab dem die technischen Mittel für die Baustellendatenbank zur Verfügung stehen. Dieser Zeitpunkt darf frühestens mit 1. Jänner 2012 festgesetzt werden.

Im Zuge der Einführung der Baustellendatenbank werden auch

geändert.

Die Vorschriften im Volltext finden Sie auf www.weka.at/arbeitssicherheit/vorschriften.