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Josef Schaffer | News | 18.08.2014

Elektrosicherheit im Betrieb, Teil 2 – Privatgeräte und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

DI Josef Schaffer zeigt einige wichtige Aspekte im Hinblick auf den Umgang mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und Privatgeräten auf. Welche Maßnahmen können Sie in Ihrem Betrieb für eine größtmögliche Elektrosicherheit setzen?

Die folgenden Ausführungen stellen, stark vereinfacht, einen groben Überblick dar. Für eine detaillierte Feststellung in Ihrem Betrieb sollten Sie den Elektriker Ihres Vertrauens beauftragen.

In vielen Betrieben sind viele sehr unterschiedliche ortveränderliche elektrische Betriebsmittel im Einsatz. Unabhängig von einer genaueren Definition sind dies solche, die einen Stecker haben – also auch einfach an einem anderen Ort verwendet werden können.

Diesen Betriebsmitteln ist insbesondere daher auch Platz in der Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) gewidmet (z. B. § 5 Abs 3, § 7, § 9 Abs 1 oder § 10 Abs 2 ESV 2012), da ein ständiger Ortswechsel zusätzliche Belastungen und Gefährdungen ergeben kann.

Arten von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Bürogeräte: Dies betrifft eine relativ große Anzahl an Geräten, angefangen von der gesamten EDV (Computer, Laptops, Bildschirme, Drucker, Server, etc), der Kommunikation (Telefone, Ladegeräte), Kaffeemaschinen, Radios, Heizlüfter, etc

Produktion: Erheblich sind hier die teilweise recht großen Produktionsanlagen und Geräte, welche nicht direkt angeschlossen, sondern mit einem Stecker versehen sind. Daneben gibt es durchwegs viele Kleingeräte, die im Einsatz sind, wie zB Handgeräte (Bohrmaschinen, Schleifer, Winkelschleifer, o.Ä.), Schweißgeräte, Kabeltrommeln und Verlängerungskabel, aber auch Kaffeeautomaten, Kühlschränke, etc Da sammeln sich gleich einige hundert Geräte an.

Privatgeräte: Nicht unerheblich ist auch oft die große Anzahl an Privatgeräten, welche von den MitarbeiterInnen in Laufe der Zeit im Betrieb im Einsatz sind. Dazu gehören zumindest alle Ladegeräte, Radios, teilweise sogar Heizlüfter, o.Ä.

Problemstellung

Ausgehend von der zugrundeliegenden Verordnung ist alles (Anlagen und Installationen, sowie ortveränderliche elektrische Betriebsmittel) wiederkehrend zu prüfen.

Dabei gibt es die Prüfung der elektrischen Anlagen und Installationen – VORSICHT: Neben der Elektroinstallation, den Steckern und der Beleuchtung sind hier auch alle fix angeschlossenen Geräte und Anlagen betroffen.

Prüffristen

  • 10 Jahre bei geringen Belastungen wie bei Büro- und Handelsbetrieben,
  • 5 Jahre bei normaler Belastung,
  • 3 Jahre bei einer Belastungen wie zB Feuchtigkeit, Einwirkungen von Säuren, Laugen Lösemitteln oder deren Dämpfen oder bei direkten Witterungseinflüssen,
  • 1 Jahr bei mehreren der genannten Belastungen.

Die Schwierigkeit bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist die Einteilung und insbesondere Verwaltung der Anforderungen an die unterschiedlichen Prüffristen. Ausgenommen von einer solchen Prüffrist sind elektrische Betriebsmittel der Schutzklasse I, soweit sichergestellt ist, dass diese nur an Steckdosen betrieben werden können, welche mit 30 mA abgesichert sind.

FI-Schutzeinrichtung

In § 5 der ESV 2012 ist zudem festgeschrieben, dass Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass Steckdosen für den Hausgebrauch oder für industrielle Anwendungen bis 16 Ampere mit einem 30 mA FI-Schalter abzusichern sind. Dies betrifft auch Baustromverteiler mit Steckdosen bis 32 Ampere und auch alle anderen Baustellen (Kontrolle oder Verwendung eines Adapters).

Maßnahmen

  1. Überprüfung, ob alle Steckdosen bis 16 Ampere mit einem 30 mA FI-Schalter abgesichert sind. Ist dies nicht gegeben -> Austausch der FI-Schalter
  2. Regelung für Privatgeräte, soweit diese prüfpflichtig sind
  3. Festlegung der Prüffristen für die elektrische Installation und die elektrischen fix angeschlossenen Anlagen sowie jene ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche an Stromkreisen betrieben werden, die nicht mit einem 30 mA FI-Schalter abgesichert sind
  4. Regelmäßige Durchführung der erforderlichen Prüfungen

Elektrosicherheit im Betrieb: regelmäßige Prüfungen sind notwendig, die Verwaltung ist jedoch nicht gerade einfach.