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Josef Schaffer | News | 23.07.2013

Evaluierung psychischer Belastungen – Was soll das?

DI Josef Schaffer macht sich einige Gedanken über die neuen gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Evaluierungen psychischer Belastungen. Aller Anfang ist schwer und es können noch so einige Probleme auftreten.

Sicher ist es Ihnen schon den öfteren so ergangen, dass Sie vor einer neuen Problemstellung gestanden sind und noch keine Ahnung hatten, wie sie diese lösen sollten. Auch im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist uns das nicht unbekannt.

Denken Sie doch zurück an das Jahr 1995, als das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft getreten ist. Damals herrschte große Aufregung bezüglich der verpflichtenden Evaluierung physischer Gefahren und Belastungen. Die erste empfohlene Vorlage für eine Checkliste zur Erhebung der Gefahren und Belastungen für einen Bildschirmarbeitsplatz umfasste 16 Seiten.

Viel Unsicherheit bestand auch bezüglich der Bewertung dieser Evaluierungen durch das Arbeitsinspektorat. Nach welchen Kriterien werden wohl die Ergebnisse beurteilt, wird die Ausarbeitung den strengen Augen der Aufsichtsbehörde genügen, wozu soll das alles eigentlich notwendig oder sinnvoll sein?

Zugegebenermaßen, wir haben mit der Evaluierung zu leben gelernt, wir haben auch die Vorteile und den Nutzen erkannt und setzen alle in der Zwischenzeit gesetzlich vorgeschriebenen Spezialevaluierungen um. Mutterschutz, Lärm- und Vibrationen (VOLV), Optische Strahlung (VOPST) sind nur einige davon.

Da in den letzten Jahren psychische Erkrankungen den größten Anteil an den anerkannten Berufskrankheiten ausmachen, war ja zu erwarten, dass diesbezüglich auch eine gesetzliche „Reaktion“ folgen wird. Mit gutem Recht können wir behaupten, dass wir die Behandlung physischer Gefahren und Belastungen abgehackt haben – die logische Folge: Die Behandlung der psychologischen Belastungen.

Die größten Probleme sind derzeit (noch):

  • Unklarheiten über die möglichen Methoden; Impulstest, Tiefeninterview, Fragebögen,???
  • Überbordender Einsatz der betroffenen Fachleute und „nicht enden wollende“ Vorschläge für den Umfang der Erhebungen und Maßnahmenfindung und damit auch unerwartet hohe Kosten
  • Sehr unterschiedliche, oft falsche Erwartungen der betroffenen Kreise, insbesondere der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen.
  • Ängste auf beiden Seiten: Was wird da alles „herauskommen“? Was will die Firma da von mir? etc

Trotz all dieser Unsicherheiten wissen wir alle, dass dies eine neue Dimension in der Arbeitssicherheit darstellt – also müssen wir aktiv damit beginnen. Es muss nicht gleich die 100- %-Lösung sein, alleine die Befassung mit dem Thema psychische Belastungen ist eine Quantensprung. Wie bei allen anderen Themen sollten wir auch hier eine kontinuierliche Verbesserung erreichen. Also soll es keine „Einzelaktion“ sein – planen Sie eine laufende Behandlung und Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Aus meiner Sicht kann ich nur empfehlen: Sträuben Sie sich nicht vor diesem Thema – sehen Sie es als Chance zu einer weiteren Erhöhung des Gesundheitsschutzes und der Reduktion von Ausfallszeiten.