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Johann Schöffthaler | News | 25.01.2018

Flexibilisierung der Arbeitszeit – was ist jetzt wirklich möglich?

Gastautor Johann Schöffthaler bietet einen guten Überblick darüber, was bezüglich der Flexibilisierung von Arbeitszeit bisher galt und was nun im Hinblick auf das EU-Recht möglich ist.

Was ist bezüglich der Flexibilisierung von Arbeitszeit erlaubt und was nicht?

Um diese Frage zu beantworten muss man sich das EU-Recht ansehen, welches den Rahmen für die Nationen der Europäischen Union vorgibt.

Was sagt das EU-Recht?

Für die Arbeitszeit ist die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, heranzuziehen.

Diese Richtlinie stellt klar, dass die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Arbeit Zielsetzungen darstellen, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen.

Gemäß dieser Richtlinie müssen alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen angemessene Ruhezeiten erhalten. Diese Richtlinie schreibt vor, dass der Begriff „Ruhezeit“ in Zeiteinheiten ausgedrückt werden muss, dh in Tagen, Stunden und/oder Teilen davon. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Gemeinschaft müssen Mindestruhezeiten – je Tag, Woche und Jahr – sowie angemessene Ruhepausen zugestanden werden. In diesem Zusammenhang ist in der Richtlinie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festgelegt worden.

Detailinformationen zu den EU-rechtlichen Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit sowie was in Östereich in Bezug auf tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit (12-Stunden-Arbeitstag?) erlaubt ist, finden Sie im nachfolgenden Gratis-Download-Beitrag.