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Johann Schöffthaler | News | 23.05.2018

Flexibilisierung der Schichtarbeit

Gastautor Johann Schöffthaler erläutert in diesem Download-Beitrag, was es hinsichtlich der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten gilt und welche Sonderregelungen für Schichtarbeit hinsichtlich Arbeitszeitgrenzen etc gelten.

Definition Schichtarbeit

Definiert wird Schichtarbeit dadurch, dass ein und derselbe Arbeitsplatz voneinander ablösenden Arbeitnehmern/innen besetzt wird. Eine Überlappung der Arbeitszeit der aufeinanderfolgenden Arbeitnehmer/innen zB zur Arbeitsübergabe ist möglich. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen.

Sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch das Arbeitsruhegesetz ermöglichen eine flexible Gestaltung der Normalarbeitszeit von Schichtarbeit. Dabei werden dem Kollektivvertrag und zum Teil auch der Betriebsvereinbarung weitere Gestaltungsmöglichkeiten übertragen.

Sonderreglungen für Schichtarbeit

Für die Schichtarbeit gelten Sonderregelungen zu Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit, durchschnittliche Arbeitszeit, Ruhepausen, täglicher und wöchentlicher Ruhezeit. Bei den Sonderregelungen kommt es auf die Form der Schichtarbeit an:

  • Vollkontinuierliche Schichtarbeit
  • Teilkontinuierliche Schichtarbeit
  • Zwei-Schicht-Betrieb etc