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WEKA (msc) | News | 20.03.2013

Fluchtwegbreite – Sofort rechtssicher ermitteln!

Die AStV definiert für Ihre Fluchtwege eine genaue Breite. Unklarheiten bestehen meist dann, wenn ein Verkehrsweg gleichzeitig Fluchtweg ist. Das innovative Berechnungstool im WEKA Arbeitssicherheit Profi führt Sie sofort zu Ihrem sicheren Ergebnis!

Breite von Flucht- und Verkehrswegen

Die Breite von Fluchtwegen ist gemäß Arbeitsstättenverordnung (AStV) einzig von der maximalen Anzahl der Personen abhängig, die im Gefahrenfall auf selbigen angewiesen sind. Unter Berücksichtigung der „Drei-Geschoße-Regel“ des Zentral-Arbeitsinspektorates sind sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Kunden und sonstige Personen einzuberechnen.

Im Gegensatz dazu basiert die Breite von Verkehrswegen auf mehreren Faktoren, wie zB der Art des Verkehrsweges oder dem Vorhandensein von Fahrzeug- und Personenverkehr.

Verkehrswege sichern die Flucht

Ist ein Verkehrsweg gleichzeitig ein Fluchtweg wird oftmals die nötige Breite zur Sicherung der Flucht nicht eingehalten. Schon ein abgestelltes Fahrzeug oder ein verschobener Tisch kann Ursache dafür sein, dass die Fluchtwegbreite nicht mehr gewährleistet ist. Obgleich die Verordnung für den Verkehrsweg berücksichtigt wurde.

Die innovative Tool-Lösung

Der Arbeitssicherheit Profi unterstützt Sie bei vielen konkreten Fragestellungen mit hilfreichen Tools. Diese führen Sie mit wenigen Eingaben zu Ihrem rechtssicheren und persönlichen Ergebnis. Im oben beschriebenen Sonderfall ermitteln Sie in kürzester Zeit die Mindestbreite Ihres Verkehrsweges sowie die stets zu gewährleistende Fluchtwegbreite. Alle Anforderungen gemäß Vorschriften und ZAI sind automatisch berücksichtigt.

Selbstverständlich können auch alle relevanten Paragraphen direkt von Ihnen eingesehen werden. Dazu unterstützen sie zahlreiche weiterführende Informationen und Fachbeiträge bei den nachfolgenden Arbeitsschritten.

Das Tool – Mindestbreite von Fluchtwegen

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