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WEKA (msc) | News | 20.03.2013

Fristverlängerung zur Umsetzung der CE-Kennzeichnung für Tragwerke

Bestimmte Bauprodukte dürfen nur mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Die Frist zur Umsetzung der ÖNORM EN 1090 für tragende Bauteile aus Stahl bzw. Aluminium wurde auf den 30. Juni 2014 verlängert.

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte

Eine verpflichtende CE-Kennzeichnung besteht unter anderem bereits für Asphalt, Betonfertigteile, Geotextilien und Gesteinskörnungen. Tragende Bauteile aus Stahl bzw Aluminium reihen sich in Zukunft in diese Liste ein. Die Zertifizierung erfolgt nach den Vorgaben der ÖNORM EN 1090. Die Frist zur Umsetzung wurde bis zum 30. Juni 2014 verlängert.

CE-Kennzeichnung

Als Verwaltungszeichen bringt die CE-Kennzeichnung zum Ausdruck, dass ein Produkt den Anforderungen einer „harmonisierten“ Europäischen Norm (hEN) oder einer Europäischen Technischen Zulassung genügt. Damit erklärt die Kennzeichnung die Freiverkehrsfähigkeit des Produktes auf dem Europäischen Binnenmarkt und ist somit als Marktzulassungszeichen zu verstehen.

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