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WEKA (bli) | News | 29.05.2012

Gefahren durch natürliche optische Strahlung – wie richtig schützen?

Vor allem im Sommer sind ArbeitnehmerInnen bei Arbeiten im Freien der negativen Wirkung der natürlichen optischen Strahlung (UV-Strahlung) ausgesetzt. Wie kann man sich am wirkungsvollsten schützen?

Gesetzliche Verpflichtung von ArbeitgeberInnen

ArbeitgeberInnen haben gemäß § 10 Verordnung optische Strahlung (VOPST) für den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor den Gefahren der natürlichen optischen Strahlung zu sorgen. Von Bedeutung ist hier primär die Strahlung der Sonne, so kann es bei Arbeiten im Freien durch

  • Hitzewirkung der Wärmestrahlung,
  • Blendwirkung des sichtbaren Lichts und
  • UV-Strahlung

zu einer gesundheitlichen Gefährdung der ArbeitnehmerInnen kommen.

Mögliche Gefahren und Schäden durch UV-Strahlung

  • UV-A-Strahlung: Netzhautschädigung, Grauer Star, Hautkrebs, frühzeitige Hautalterung, Sonnenbrand
  • UV-B-Strahlung: Horn- und Bindehautentzündung (Schneeblindheit), ansonsten im Wesentlichen die gleichen Schäden wie bei UV-A-Strahlung

Maßnahmen zum Schutz
ArbeitgeberInnen müssen folgende Maßnahmen treffen:

  • Gefahrenermittlung und -beurteilung mit anschließender Festlegung von Gegenmaßnahmen
  • Unterweisung von ArbeitnehmerInnen
  • Physikalische Einwirkungen möglichst minimieren: zB für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen
  • Zurverfügungstellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Richtiger Schutz vor Sonneneinstrahlung

Auch die ArbeitnehmerInnen selbst können einiges tun, um sich vor der Sonne zu schützen:

  • Schützende Kleidung tragen: Dies ist das effektivste Mittel, um sich zu schützen; am besten sind dunkle Stoffe mit einem Flächengewicht von mindestens 150g/m². Auch an eine entsprechende Kopfbedeckung sollte gedacht werden.
  • UV-Sonnenschutzmittel verwenden: Dies sollte auf die nicht bedeckten Hautstellen bereits 20 Minuten vor dem Arbeiten im Freien aufgetragen werden. Der benötigte Lichtschutzfaktor hängt von Bestrahlungsstärke und Hauttyp ab. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall ein Mittel mit hohem Lichtschutzfaktor zu wählen, wenn man länger in der Sonne arbeitet.
  • UV-Schutzbrillen tragen: Die Tönung der Brille schützt vor Blendung, der UV-Schutz hängt vom Filterglas ab. Eine UV-Schutzbrille muss die Augen von allen Seiten schützen
  • Arbeiten im Schatten: Die Arbeit in der Sonne sollte auf ein Minimum reduziert werden.

Detailinformationen zum Thema natürliche optische Strahlung finden Sie auf dem Portal:

Fachbeitrag Natürliche optische Strahlung