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WEKA (bli) | News | 24.05.2011

Handlungsempfehlungen zur Erstellung eines Schichtplans

Aus arbeitsmedizinischer Sicht sollten bei der Erstellung eines Schichtplans grundlegende Dinge berücksichtigt werden, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen nicht zu gefährden.

Den perfekten Schichtplan gibt es nicht, da es unmöglich ist, auf alle arbeitsmedizinischen Forderungen gleichzeitig einzugehen. Dennoch sollte in Abstimmung mit den betroffenen ArbeitnehmerInnen ein Anforderungsprofil an den Schichtplan erstellt werden.

Die wichtigsten Handlungsempfehlungen an den Schichtplan

1. Nachtschichten:

  • Möglichst geringe Anzahl hintereinander liegender Nachtschichten, denn so werden die gesundheitlichen Auswirkungen und Schlafdefizite möglichst gering gehalten. D. h. ein bis zwei (max. drei) Nachtschichten in Folge.
  • Möglichst frühes Ende der Nachtschichten, weil die „innere Uhr“ des Menschen dazu führt, dass der Tagesschlaf um die Mittagszeit beendet wird. Dies führt zu einer Verlängerung der Schlafphase.
  • Möglichst lange Ruhephasen nach den Nachtschichten: Am besten zwei Tage, auf jeden Fall nicht weniger als 24 Stunden.

2. Frühschichten:

  • Möglichst geringe Anzahl hintereinander liegender Frühschichten, damit es zu keiner Anhäufung von Schlafdefizit kommt.
  • Beginn der Frühschicht nicht zu früh um Schlafdefizite zu vermeiden.

3. Schichtfolgen:

  • Vorwärtsrotation der Schichtfolgen, also Früh-, Spät- und Nachtschicht im Uhrzeigersinn, weil dies dem natürlichen Rhythmus der „inneren Uhr“ entspricht.
  • Vermeidung ungünstiger Schichtfolgen: zB zu wenig freie Tage nach Nachtschichtphase vermeiden.

4. Freizeit:

  • Geblockte Wochenendfreizeiten: Freie Wochenenden sollten möglichst lang sein, also zumindest 2 freie Tage hintereinander, nicht nur damit sich die ArbeitnehmerInnen ausreichend erholen, sondern auch damit sie soziale Kontakte pflegen können.
  • Mehr freie Tage im Jahr für Schichtarbeiter wegen der Mehrbelastung
  • Mindestens ein freier Abend pro Woche, damit ArbeitnehmerInnen ihre Freizeit mit Familie, PartnerInnen, FreundInnen verbringen können.

5. Arbeitszeit

  • Schichtlänge sollte in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere geplant werden
  • Flexibler Beginn der Arbeitszeiten: Dadurch können unterschiedliche Belastungen und Neigungen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt werden.
  • Vermeidung einer Massierung von Arbeitszeiten, da dies zu einer überdurchschnittlich starken Ermüdung führt. Deshalb sollte zwischen 2 Schichten eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (bzw. 10 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag) liegen.

Außerdem sollten kurzfristige Schichtplanänderungen vermieden werden, damit die ArbeitnehmerInnen ihre Freizeit zeitgerecht planen können.