Dokument-ID: 1004180

Johann Schöffthaler | News | 02.08.2018

Hilfe, die Arbeitsinspektion ist im Haus!

Gastautor Johann Schöffthaler erläutert in diesem praxisnahen Download-Beitrag, was die Aufgaben der Arbeitsinspektionsorgane sind und welche Befugnisse sie haben. Er gibt praktische Tipps zur Vorbereitung für Unternehmen!

Die Arbeitsinspektion ist eine Kontrollbehörde und keine Strafbehörde! Die Arbeitsinspektion ist die berufene Behörde zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer/innen und zur Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer/innenschutzes (§ 3 ArbIG, Artikel II EGVG).