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WEKA (msc) | News | 23.02.2016

Konformität elektrischer Betriebsmittel: Neue Verordnungen

Hersteller elektrischer Betriebsmittel müssen auf nationaler Ebene neue Verordnungen beachten: Die Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) und die Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) treten am 20. April in Kraft.

Umsetzung der EU-Richtlinien

Mit dem 20. April 2016 treten sowohl die Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) als auch die Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) in Kraft. Damit werden von Seiten des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft jeweils geltende EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.

  • Richtlinie 2014/30/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung).
  • Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Neufassung).

Elektromagnetische Verträglichkeit auf angemessenem Niveau

Grundsätzliches Ziel der EMVV 2015 ist ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit im gesamten europäischen Binnenmarkt. Hierzu gehören

  • eine einheitliche Begriffsbestimmung,
  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit,
  • Konformitätsbewertungsverfahren, Notifizierungsbestimmungen, ein vereinfachtes Schutzklauselverfahren und
  • klar umrissene Pflichten der Wirtschaftsbeteiligten.

Mit übersichtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen soll die Verordnung eine Entlastung der Wirtschaft bedeuten und auch die Marktüberwachung soll erleichtert werden. Die Verordnung gilt für alle Geräte, ortsfeste Anlagen oder Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.

Auch Ausnahmen (§ 3 Abs 2) sieht die Verordnung vor: Das können zum Beispiel Funk- und Telekommunikationsgeräte oder Betriebsmittel zu Forschungszwecken sein.

Sicherheit von Mensch, Haus- und Nutztieren und Gütern

Auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel sollen den Anforderungen entsprechen und ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten. Das sind die wesentlichen Ziele der NspGV 2015, die ähnlich der EMVV 2015 in Bezug auf ihren strukturellen Inhalt umgesetzt wurde. Die Verordnung gilt für alle elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 V und 1500 V für Gleichstrom. Gemäß Anhang II der Verordnung bestehen folgende Ausnahmen:

  • Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosibler Atmosphäre,
  • Elektro-radiologische und elektromedizinische Betriebsmittel,
  • Elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen,
  • Elektrizitätszähler,
  • Haushaltssteckvorrichtungen,
  • Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen,
  • Funkentstörung,
  • Spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung auf Schiffen, in Flugzeugen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedsstaaten des EWR angehören.

Seminartipp:

Ab dem 20.4.2016 müssen Sie als Verantwortlicher für elektrische Betriebsmittel laut NSpRL und NspGV 2015 erstmalig eine Risikoanalyse und eine Risikobewertung durchführen. Das ist die neue Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und die Bereitstellung auf dem Markt. Was es diesbezüglich für Unternehmen zu beachten gilt und wie Sie die neu geforderte Risikobeurteilung durchführen, erfahren Sie von unserem Experten DI Franz Gregor Blasge in unserem Praxisseminar „Neue NiederspannungsRL und Risikobeurteilung“

Die Verordnungen finden Sie weiters auf dem Portal unter:

Niederspannungsgeräteverordnung 2015

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015