Dokument-ID: 610951

WEKA (msc) | News | 21.08.2013

Kransicherheit bei starkem Wind

Die Verwendung von Kranen im Freien ist bei gefährlichen Witterungsbedingungen einzustellen. Durch den Wind hervorgerufene Kräfte werden allerdings häufig unterbewertet. Eine Gefahr für ArbeitnehmerInnen und teures Material.

Rechtliche Grundlagen

„Die Verwendung von Kranen im Freien ist einzustellen, sobald sich die Wetterbedingungen derart verschlechtern, dass die Sicherheit von ArbeitnehmerInnen nicht mehr gewährleistet ist […].“ Ferner: „Der Einsatz von Kranen ist ordnungsgemäß zu planen und so zu überwachen und durchzuführen, dass die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen gewährleistet wird. Insbesondere ist für die Einhaltung der Betriebsanweisung […] zu sorgen.“ (§ 19 Arbeitsmittelverordnung)

Bei Windeinwirkungen, die für Leib und Leben der ArbeitnehmerInnen gefährlich sind, ist die Arbeit mit Kranen umgehend einzustellen. Zudem ist innerhalb der Betriebsanweisung für die Benutzung von Kranen eindeutig auf das Verhalten bei Windeinwirkung oder Gewittern einzugehen, wenn dies aufgrund des Aufstellungsortes und der Art des Krans für die Sicherheit erforderlich ist.

Windgeschwindigkeit ungleich Windlast

Die auf den Kran wirkende Windlast ist nicht mit der vorhandenen und eher einschätzbaren Windgeschwindigkeit zu verwechseln. Die Windlast ist abhängig von der Angriffsfläche des Krans und dem Staudruck des Windes. Je nach Bauart des Krans ergeben sich also unterschiedliche Gefährdungen aus der jeweiligen Windeinwirkung. Weiterhin steigt der Staudruck des Windes nicht linear mit der Windgeschwindigkeit an, sondern ist eine quadratische Funktion dieser Größe. Das heißt bei einer Verdopplung der Windgeschwindigkeit steigt der Staudruck um das Vierfache. Nimmt die Windgeschwindigkeit also zu, wird die Belastung für den Kran um ein Wesentliches höher.

Grenzwerte

Grundsätzlich gilt für den Kranbetrieb eine maximale Windgeschwindigkeit von 20 m/s, das ist Windstärke 8 auf der Beaufortskala. Zu beachten ist hierbei, dass die Geschwindigkeit des Windes vom Erdboden aus rasch und unregelmäßig zunimmt und, dass bereits bei Windstärke 6 (12-13 m/s Windgeschwindigkeit) Böen von 20 m/s auftreten können. Deshalb ist gemäß den rechtlichen Grundlagen der Windmesser (Anemometer) stets zu beachten und der Betrieb des Kranes bei 13 m/s Windgeschwindigkeit einzustellen. Aus bereits erwähnten Gründen ist der Aufstellungsort des Anemometers ebenso zu berücksichtigen.

Windverhältnisse in Österreich

Von Juni 2011 bis Juni 2013 wurden von der Hohen Warte in Wien mittlere Windgeschwindigkeiten von 2,69-5,11 m/s je Monat gemessen. Durchschnittliche zählte jeder Monat 4,8 Tage mit Sturm, gemäß der Klimaabteilung der Hohen Warte bedeutet dies eine größte Windspitze von 16,67 m/s. Gemessen an jeweils nur einem Tag aller Monate wurden maximale Windgeschwindigkeiten von 16,67-27,78 m/s verzeichnet.

Quellen

Produkthinweis

Eine Betriebsanleitung zum Thema Krane finden Sie auch in unserem Werk „Unterweisungs-Vorlagen Arbeitssicherheit“.