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WEKA (msc) | News | 20.05.2015
Lärmexposition im Einzelhandel – neuer Erlass
Aufgrund von zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigung durch Musik- und Informationsbeschallung im Einzelhandel, weist das Arbeitsinspektorat mittels Erlass auf die Verordnung Lärm und Vibrationen und psychische Gesundheitsgefährdungen hin.
Lärmbelastung wie im Büro
Im Einzelhandel liegt bezüglich des erzeugten Lärmpegels eine Tätigkeit vor, die mit einer einfachen Bürotätigkeit zu vergleichen ist. Darauf weist das Arbeitsinspektorat in einem neuen Erlass hin, nachdem immer häufiger Beschwerden über Lärmbelastung durch Musik- und Informationsbeschallung aus dem Einzelhandel aufgetreten sind. Im Sinne der Verordnung Lärm und Vibrationen darf damit auch im Einzelhandel, sofern für die Verrichtung der Tätigkeit keine höheren Beurteilungspegel erforderlich sind, die Grenze von 65 dB nicht überschritten werden. Dies gilt zum Beispiel für gewöhnliche Verkaufstätigkeiten.
Beurteilungspegel ist personenbezogener Wert
Um die Lärmexposition am Arbeitsplatz im Einzelhandel zu analysieren, ist die Belastung auf eine einzelne Person zu bestimmen. Dabei ist es zwingend notwendig etwaige Einzelexpositionen in die Betrachtung einzubeziehen, zB wenn unterschiedliche Lärmbelastungen in verschiedenen Räumen auftreten oder Lärmpegel über verschiedene Arbeitstage schwanken. Ein geeigneter Bezugszeitraum von einem gesamten Arbeitstag bis hin zu einer gesamten Arbeitswoche ist dafür anzusetzen.
Hinweis auf psychische Belastungen
Das Arbeitsinspektorat weist weiter darauf hin, dass auch bei Einhaltung der VOLV-Grenzwerte unterhalb eines Beurteilungspegels von 65 dB durch dauerhafte Beschallung eine psychische Belastung von ArbeitnehmerInnen entstehen kann. Informationsdurchsagen und Musik können gleichsam Ursache dafür sein, insbesondere wenn organisatorische oder ergonomische Mängel damit einhergehen (z.B. Zeitdruck). Eine ganzheitliche Evaluierung der Belastungssituation ist folglich notwendig und wird seitens der Arbeitsinspektion auch kontrolliert.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise zur Beurteilung der Lärmexposition im Einzelhandel und besonders störende Lärmsituationen entnehmen Sie dem Erlass des Arbeitsinspektorates:
Tipp:
Auf dem Arbeitssicherheit Profi finden Sie außerdem zahlreiche Fachbeiträge zu physikalischen Belastungen am Arbeitsplatz und psychische Störfaktoren.