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WEKA (bli) | News | 25.05.2011
MSV 2010 – Anwendungsbereich und Konformitätsbewertungsverfahren
Die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) regelt vor allem die Anforderungen an Maschinen, aber auch an sog. „unvollständige Maschinen“. Welche grundlegenden Arten der Konformitätsbewertung gibt es?
MSV 2010 – Anwendungsbereich
Die Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) ist eine gewerberechtliche Verordnung, die mit Anfang 2010 die bis dahin gültige Maschinensicherheitsverordnung ablöste. Die MSV 2010 betrifft vor allem Hersteller und In-Verkehr-Bringer von Maschinen und anderen Teilen (wie zB Ketten für Hebezwecke, Sicherheitsbauteile), die selbstständig in Verkehr gebracht werden.
Die MSV 2010 ist somit nicht nur auf Maschinen anwendbar, sondern auch auf andere selbstständig in Verkehr gebrachte Produkte, wie:
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke
- Abnehmbare Gelenkwellen
Außerdem fallen auch sog „unvollständige Maschinen“ in den Anwendungsbereich der MSV 2010. Darunter sind Gesamtheiten von Teilen, die fast eine Maschine bilden, jedoch noch keine Funktion erfüllen können, zB Antriebssysteme zu verstehen (eine genaue Definition dazu ist in § 2 Abs 2g MSV 2010 zu finden).
MSV 2010 – Konformitätsbewertungsverfahren
Das Konformitätsbewertungsverfahren legt fest, wer auf welche Weise die Übereinstimmung der Maschine mit den im Anhang I festgelegten grundlegenden Sicherheitsanforderungen (GSA) durchführen darf. Für die Durchführung des Verfahrens ist neben der GSA auch die CE-Kennzeichnung von Bedeutung. Es sind drei grundlegende Arten der Konformitätsbewertung möglich:
- Für Maschinen, die in Anhang IV – Liste der „gefährlichen Maschinen“ aufgelistet sind, muss von einer notifizierten Prüfstelle eine Baumusterprüfung durchgeführt werden oder die Maschine komplett nach harmonisierten Normen gebaut worden sein.
- Optional kann für Maschinen des Anhang IV das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung nach Anhang X der MSV 2010 in Anspruch genommen werden, das von einer notifizierten Stelle abgenommen und überwacht wird.
- Für alle anderen Maschinen ist es ausschließlich der Hersteller, der in der Fertigungskontrolle nach Anhang VIII die Übereinstimmung der Maschine mit den GSA bescheinigt.
Die wesentlichste Änderung – verglichen mit der alten MSV – ergibt sich vor allem bezüglich der Einführung eines dritten Moduls – der umfassenden Qualitätssicherung.
Hersteller einer Maschine und die zuständige Gewerbebehörde sind aufgrund der MSV 2010 mehr in die Pflicht genommen, sowohl den Markt als auch die verwendeten Maschinen zu überwachen und, wenn die Maschinen nicht den Anforderungen der MSV 2010 entsprechen, dafür zu sorgen, dass diese aus dem Verkehr gezogen werden.