Dokument-ID: 270376

Josef Schaffer | News | 23.05.2011

Manuelle Lasthandhabung – Grenzwerte und Beurteilung

Gastautor DI Josef Schaffer vertieft in diesem Beitrag das Thema Heben und Tragen. Er gibt dabei Antworten auf auftretende Fragen zu Grenzwerten und zur Beurteilung von Belastungen und Gefahren.

Wie bereits in den beiden letzten Newslettern angesprochen, ist das Thema Ergonomie, und dabei Heben und Tragen, ein oft unterschätzter Aspekt. Arbeitgeber haben zumeist keine Vorstellung davon, welche Lasten für Männer und/oder Frauen zulässig sind und wo die Grenzen liegen. Präventivfach-kräfte sind zumeist mit den Fragen „Wo steht das?“ und „Wie beurteile ich die Situation?“ konfrontiert.

Händisches Bewegen von Lasten – Grenzwerte

Es gibt keine gesetzlich festgelegten maximalen Gewichte oder Lasten – leider. Nach dem Stand der Technik und in Anlehnung an die Empfehlungen des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung lassen sich folgende Werte festhalten

Zumutbare Last in kg
Häufigkeit des Hebens und Tragen

 

gelegentlich *)

 

häufiger

 

Lebensalter

Frauen

Männer

Frauen

Männer

15 - 18 Jahre

15

35

10

20

19 - 45 Jahre

15

55

10

30

älter als 45 Jahre

15

45

10

25

*) „gelegentlich“ bedeutet 1x pro Stunde bei Transportwegen bis max 4 Schritte

Laut ASchG sind Maßnahmen zu treffen oder geeignete Mittel einzusetzen, um zu vermeiden, dass ArbeitnehmerInnen Lasten manuell handhaben müssen. Ist dies nicht möglich, ist eine Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung) der Gefahren und Belastungen durchzuführen.
Dies sollte laut Arbeitsinspektion am besten durch Aufteilung in zwei Teilbereiche erfolgen:

  1. Beurteilung möglicher Unfallgefahren
  2. Ermittlung und Beurteilung der Belastung

Mögliche Unfallgefahren

  • Schnittwunden durch Grate, scharfe Kanten etc
  • Quetschungen, Schürfungen, Prellungen, Knochenbrüche durch Herausrutschen, Nachrut-schen, Kippen, Ausrutschen, Stolpern, Rollen, Einklemmen etc
  • Tödliche Verletzungen insbesondere beim Transport durch ungeeignete Lasthandhabungs-mittel, falsches Beladen, Anstoßen, Anfahren, Aufenthalt unter der Last etc

Ermittlung und Beurteilung der Belastungen

Dabei sind die Merkmale der Last, der erforderliche körperliche Kraftaufwand, die Merkmale der Ar-beitsumgebung und die Erfordernisse der Aufgabe zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die körperli-che Eignung der ArbeitnehmerInnen und mögliche weitere Vorschriften oder Verbote (KJBG, Mutter-schutzgesetz, etc) zu beachten.

Hilfsmittel

Folgende Hilfsmittel sind sehr einfach, übersichtlich und leicht verständlich:
Das PDF-Dokument von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Länderausschuss für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik 2011 (siehe unten) ausfüllen und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SGD) beifügen – fertig. Genial finde ich auch den LMM-Rechner des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg (siehe unten), wo fast alle Vorgänge beurteilt werden können, die Auswirkungen von Änderungen nachvollziehbar sind und das Ergebnis auch optisch sehr eindrucksvoll ist. (Schade ist, dass keine Arbeitsplatz/Tätigkeitszuordnung vorhanden ist und eine Druckfunktion fehlt.)

Keine Angst vor anfangs schwer fassbaren Belastungen – mit den richtigen Hilfsmitteln oder Unterlagen ist das kein Problem!
LMM-SZ Berechnung auf der Homepage des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg