Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Physikalische Einwirkungen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Bildschirmarbeit
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Sicherheit in Lager und Logistik
- Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Reinigungsarbeiten
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Josef Schaffer | News | 23.05.2011
Manuelle Lasthandhabung – Grenzwerte und Beurteilung
Gastautor DI Josef Schaffer vertieft in diesem Beitrag das Thema Heben und Tragen. Er gibt dabei Antworten auf auftretende Fragen zu Grenzwerten und zur Beurteilung von Belastungen und Gefahren.
Wie bereits in den beiden letzten Newslettern angesprochen, ist das Thema Ergonomie, und dabei Heben und Tragen, ein oft unterschätzter Aspekt. Arbeitgeber haben zumeist keine Vorstellung davon, welche Lasten für Männer und/oder Frauen zulässig sind und wo die Grenzen liegen. Präventivfach-kräfte sind zumeist mit den Fragen „Wo steht das?“ und „Wie beurteile ich die Situation?“ konfrontiert.
Händisches Bewegen von Lasten – Grenzwerte
Es gibt keine gesetzlich festgelegten maximalen Gewichte oder Lasten – leider. Nach dem Stand der Technik und in Anlehnung an die Empfehlungen des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung lassen sich folgende Werte festhalten
Zumutbare Last in kg | ||||
| gelegentlich *) |
| häufiger |
|
Lebensalter | Frauen | Männer | Frauen | Männer |
15 - 18 Jahre | 15 | 35 | 10 | 20 |
19 - 45 Jahre | 15 | 55 | 10 | 30 |
älter als 45 Jahre | 15 | 45 | 10 | 25 |
*) „gelegentlich“ bedeutet 1x pro Stunde bei Transportwegen bis max 4 Schritte
Laut ASchG sind Maßnahmen zu treffen oder geeignete Mittel einzusetzen, um zu vermeiden, dass ArbeitnehmerInnen Lasten manuell handhaben müssen. Ist dies nicht möglich, ist eine Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung) der Gefahren und Belastungen durchzuführen.
Dies sollte laut Arbeitsinspektion am besten durch Aufteilung in zwei Teilbereiche erfolgen:
- Beurteilung möglicher Unfallgefahren
- Ermittlung und Beurteilung der Belastung
Mögliche Unfallgefahren
- Schnittwunden durch Grate, scharfe Kanten etc
- Quetschungen, Schürfungen, Prellungen, Knochenbrüche durch Herausrutschen, Nachrut-schen, Kippen, Ausrutschen, Stolpern, Rollen, Einklemmen etc
- Tödliche Verletzungen insbesondere beim Transport durch ungeeignete Lasthandhabungs-mittel, falsches Beladen, Anstoßen, Anfahren, Aufenthalt unter der Last etc
Ermittlung und Beurteilung der Belastungen
Dabei sind die Merkmale der Last, der erforderliche körperliche Kraftaufwand, die Merkmale der Ar-beitsumgebung und die Erfordernisse der Aufgabe zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die körperli-che Eignung der ArbeitnehmerInnen und mögliche weitere Vorschriften oder Verbote (KJBG, Mutter-schutzgesetz, etc) zu beachten.
Hilfsmittel
Folgende Hilfsmittel sind sehr einfach, übersichtlich und leicht verständlich:
Das PDF-Dokument von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Länderausschuss für Arbeitschutz und Sicherheitstechnik 2011 (siehe unten) ausfüllen und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SGD) beifügen – fertig. Genial finde ich auch den LMM-Rechner des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg (siehe unten), wo fast alle Vorgänge beurteilt werden können, die Auswirkungen von Änderungen nachvollziehbar sind und das Ergebnis auch optisch sehr eindrucksvoll ist. (Schade ist, dass keine Arbeitsplatz/Tätigkeitszuordnung vorhanden ist und eine Druckfunktion fehlt.)
Keine Angst vor anfangs schwer fassbaren Belastungen – mit den richtigen Hilfsmitteln oder Unterlagen ist das kein Problem!
LMM-SZ Berechnung auf der Homepage des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg