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WEKA (kp) | News | 22.04.2016
Nachrüstpflicht bei Arbeitssicherheit und Brandschutz
Die 24. Sanierungstage des OFI am 14. und 15.4. befassten sich mit der Bewertung von Büro- und Gewerbeimmobilien. Was aktueller Brandschutz und Arbeitssicherheit zum Wert einer Immobilie beitragen, lesen Sie hier.
Der Immobilienmarkt in Österreich ist sehr dynamisch. Ein- und Verkäufe, Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Umwidmungen prägen die Branche. Zu diesen Anlässen erfolgt häufig im Rahmen einer „Due Diligence“ (DD)-Prüfung eine umfassende Begutachtung. Käufer wollen sich ein klares Bild davon machen, welche Investitionen auf sie zukommen, Besitzer genau einschätzen können, welchen Umfang Sanierungsmaßnahmen haben müssen. Fonds und börsennotierte Unternehmen sind zu einer genauen und periodischen Bewertung verpflichtet. Der Blick auf die Immobilie ist dabei ein sehr umfassender und genauer. Er umfasst alle rechtlichen, finanztechnischen und umweltbezogenen Aspekte, sowie Bau- und Anlagentechnik.
Eine Immobilien-Due Diligence besteht insgesamt aus:
- Market – Legal – Tax (Legal DD)
- Technischer Report (Technical DD)
- Finanzen (Financial DD)
Technische Bewertung – „Technical Due Diligence“ (TDD)
Bei diesem Teil der Prüfung werden der bauliche Zustand, der Status der gesamten Anlagentechnik und alle Sicherheitseinrichtungen im Detail analysiert und die Baustoffe auf mögliche Schadstoffe untersucht. Auf dieser Basis werden die Investitionskosten für die Immobilie geschätzt. Dies hat großen Einfluss auf die Gesamtbewertung der Immobilie. Der Prozess der technischen Immobilienbewertung wird unter dem Begriff „Technical Due Diligence“ zusammengefasst.
24. Sanierungstage des OFI
Die 24. Sanierungstage am 14. und 15.4.2016 in der Landesinnung Bau in Wien, veranstaltet von OFI, einer der größten Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen Österreichs, waren dem Thema „Technische Due Diligence von Bestandsobjekten“ gewidmet. In hochkarätig besetzten Vorträgen wurden den Teilnehmern der gesamte Prozess der Bewertung vorgestellt und die möglichen Schwerpunktsetzungen dargestellt. Die einzelnen Betrachtungspunkte wurden im Detail erläutert und anhand von aktuellen Projekten typische Problemfelder und Mängel bei Immobilien anschaulich gemacht.
© OFI
Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?
Aus dem Blickwinkel der Sicherheit ist das eine sehr wichtige Frage. Denn für Gebäude gilt im Prinzip der Bestandsschutz – dh so lange keine Nutzungsänderung erfolgt oder grobe Mängel erkennbar sind, gelten die Vorschriften und Normen zum Zeitpunkt der Errichtung.
Anders sieht das aus bei der Sicherheit. Betont wurde in vielen Vorträgen, dass Sicherheit vom Bestandsschutz ausgenommen ist. Hier gilt eine Nachrüstpflicht. Neben Erdbebensicherheit und Elektrotechnik gilt das auch für Brandschutz und Arbeitssicherheit. Hier gilt der Stand der Technik. Aktueller Brandschutz und Arbeitssicherheit tragen somit wesentlich zur Werterhaltung der Immobilie bei.
Über die aktuellen Anforderungen für Brandschutz und Arbeitssicherheit informieren Sie die WEKA-Produkte