Dokument-ID: 777331

WEKA (msc) | News | 18.08.2015

Neue KennV: CLP-Piktogramme als Bereichskennzeichnung

Am 30. Juni 2015 ist die Kennzeichnungsverordnung an die CLP-Verordnung (EG) angepasst worden. Auffällig ist die Möglichkeit zur Verwendung der CLP-Gefahrenpiktogramme als Bereichskennzeichnung. Die bisherige Kennzeichnung könnte 2024 verschwinden.

Kennzeichnung von Reinstoffen und Gemischen

Die CLP-Verordnung, VO (EG) Nr 1272/2008 gilt seit 1. Juni 2015 verbindlich für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Mit den damit einhergehenden Anpassungen der österreichischen Rechtslandschaft wurde am 30. Juni 2015 mit BGBl II Nr 184/2015 die Kennzeichnungsverordnung geändert. Die Neuerungen in Bezug auf die CLP-Erfordernisse betreffen die Kennzeichnung von Behältern – gemeint sind sowohl ortsbewegliche als auch ortsfeste – und die Kennzeichnung von Räumen oder Bereichen. Besonders wichtig für die Sicherheit im Betrieb bleibt, dass überall dort wo intrinsische Stoffchemie vorhanden ist, auch eine Kennzeichnung dieser stattfinden muss. Es sollte außerdem besonders darauf geachtet werden, dass nur auf Gefahren hingewiesen wird, die auch real vorhanden sind. Fehlende oder überflüssige Kennzeichnungen stellen in gleichen Maßen eine unzureichende Ist-Situation dar.

Bereichskennzeichnungen mit CLP-Gefahrenpiktogrammen

Die Änderungen der KennV setzen die Verwendung der Gefahrenpiktogramme gemäß CLP-Verordnung für die Behälterkennzeichnung um. Auffallend ist allerdings, dass die Verwendung dieser Kennzeichnung auch für Räume und Bereiche ermöglicht wird, wenn der Arbeitsstoff einer der in § 40 Abs 1 ASchG genannten Gefahrenklassen zugeordnet werden kann. Die bisherige schwarz-gelbe Bereichskennzeichnung kann in diesen Fällen also ab jetzt durch die rautenförmige GHS-Kennzeichnung ersetzt werden. Interessant ist das insofern, als dass neue Kennzeichnungsmöglichkeiten für Arbeitsstoffe entstehen, für die es bisher keine schwarz-gelbe Bereichskennzeichnung gegeben hat, zB CMR-Stoffe. Dass in einem Nebensatz der KennV-Änderungen eine Frist für das Ersetzen der schwarz-gelben Bereichskennzeichnung durch die CLP-Piktogramme bis 1. Juni 2024 festgelegt wird, könnte außerdem auf die Möglichkeit hindeuten, dass ein Ende für die ursprünglichen KennV-Bereichskennzeichnung geplant ist.

Verwirrung durch unterschiedliche Kennzeichnungen

Die Möglichkeit eine Bereichskennzeichnung mit den CLP-Gefahrenpiktogrammen durchzuführen, kann eventuell zu Verwirrungen, auf jeden Fall aber zu sich unterscheidender Kennzeichnung von Räumen und Bereichen führen. Die vormals klaren Abgrenzungen zwischen Gefahrenzetteln für den Transport, Behälterkennzeichnungen und Bereichskennzeichnungen können teilweise verwischen.

Unser Tipp:

Beachten Sie vorrangig das dargestellte Symbol des Kennzeichens und nicht dessen Farbe!

Die Vorschrift in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal:

Kennzeichnungsverordnung (KennV)