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WEKA (bli) | News | 01.06.2011

Neue Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz im Überblick

In den letzten Wochen vor Weihnachten hat der Gesetzgeber einige Änderungen bezüglich Vorschriften aus dem ArbeitnehmerInnenschutz beschlossen.

Vorschriften ArbeitnehmerInnenschutz – Überblick

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Neu erlassen: Tagbauarbeitenverordnung (TAV)
  • Änderungen der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
  • Allgemeine Bergpolizeiverordnung (ABPV)
  • Arbeitszeitgesetz (AZG)
  • Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG)

Tagbauarbeitenverordnung (TAV)

Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Arbeiten im Tagbau (Tagbauarbeitenverordnung – TAV) wurde mit BGBl II Nr 416/2010 am 13. Dezember 2010 erlassen. Sie tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft und ersetzt die Steinbruchsverordnung (BGBl Nr 253/1955) und Teile der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung (BGBl Nr 114/1959).

Im Zuge des BGBl II Nr 416/2010 ändert sich auch die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Die Änderung gilt ebenfallls mit 1. Jänner 2011.