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Tony Griebler | News | 21.06.2011
Neues aus dem ArbeitnehmerInnenschutz – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Der Beitrag von Gastautor Ing. Griebler hat im Juni die Schwerpunkte Ermittlung und Beurteilung von Gefahren sowie elektronisch-computerunterstützte Unterweisungen.
Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
Für Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (z. B. Fenster- und Fassadenreinigungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden sowie bei Felsräumarbeiten) gelten Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV).
Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren hat mindestens zu umfassen:
- Arbeits- und Sicherheitssystem in Abhängigkeit von den Gegebenheiten vor Ort und der Arbeitsaufgabe,
- Bergung im Notfall,
- ergonomische Anforderungen
- Maßnahmen bei ungünstiger Witterung,
- Anzahl und Dauer von Pausen bzw Tätigkeitswechseln,
- Inhalt der arbeitsmedizinischen Betreuung
- Erfordernis von Untersuchungen (Inhalt, Zeitabstände) und allfällige ergänzende arbeitsmedizinische Maßnahmen.
Elektronisch-computerunterstützte Unterweisungen
Elektronisch-computerunterstützte Unterweisungen (schriftlich; § 14 Abs 5 ASchG) sind nur für wiederkehrende allgemeine Unterweisungen geeignet (richtiges Verhalten im Betrieb aus Sicht der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, zB Fluchtwege).
Erstunterweisungen und Unterweisungen zum konkreten Arbeitsplatz (Aufgabenbereich, sichere Bedienung von Arbeitsmitteln/Durchführung von Arbeitsvorgängen) müssen unmittelbar und persönlich durchgeführt werden.
Aus den Unterweisungsnachweisen müssen die Unterweisungsinhalte hervorgehen (wer, wann, Unterweisungsinhalte). Die Nachweise sind zumindest bis zur Folgeunterweisung aufzubewahren
Weitere Informationen www.arbeitsinspektion.gv.at