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Tony Griebler | News | 18.08.2011

Neues aus dem ArbeitnehmerInnenschutz – Psycho-soziale Belastungen

Der August-Beitrag von Gastautor Ing. Griebler beschäftigt sich mit dem Thema psycho-soziale Belastungen am Arbeitsplatz und erläutert die verschiedenen Schritte bei der Arbeitsstoffevaluierung.

Psycho-soziale Belastungen

Psycho-soziale Fehlbelastungen sind neben den physischen Belastungen des Muskel-Skelett-Apparates eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen viel menschliches Leid, aber auch enorme betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.

Die ÖNORM EN ISO 10075 „Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen“ wurde durch eine Arbeitsgruppe des Internationalen Normenausschusses Ergonomie (ISO TC 159) erarbeitet. Sie schafft ein gemeinsames Grundverständnis und besteht aus

Teil 1: Allgemeines und Begriffe (ÖNORM EN ISO 10075-1:2000)
Teil 2: Gestaltungsgrundsätze (ÖNORM EN ISO 10075-2:2000)
Teil 3: Grundsätze und Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen (ÖNORM EN ISO 10075-3:2004)

ArbeitnehmerInnenschutz in Möbeltischlereien

Die Arbeitsinspektion wird in den Jahren 2012 bis 2015 alle Möbeltischlereien in Österreich überprüfen. Die Schwerpunktaktion ist als Beratungs- und Kontrollkampagne ausgelegt.

Inhalte werden sein:

  • Errichtung und Betrieb von Holzstaub-Absaugungen
  • Oberflächenbehandlung
  • Einsatz und Prüfpflichten von Arbeitsmittel
  • Lärm und Vibrationen
  • Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsplatzevaluierung)
  • Information und Unterweisung

Anleitung zur Arbeitsstoffevaluierung

Die Arbeitsstoffevaluierung dient dazu, im Betrieb ein System zu entwickeln, um die Risiken durch Arbeitsstoffe erkennen, einschätzen und erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen treffen zu können.

Wie ein solcher systematischer Prozess aussehen könnte, wird anhand der folgenden Schritte dargestellt.

  • Erkennen der Gefahren
  • Einholen von Informationen über Gefahrenmerkmale
  • Einholen von Informationen über den Einsatz im Betrieb
  • Einholen von Informationen über die Einwirkung auf die Beschäftigten
  • Beurteilung
  • Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Praxisbeispiel

Sämtliche gefährlichen Arbeitsstoffe sind im Arbeitsstoffverzeichnis aufzulisten.