Dokument-ID: 981295

WEKA (ewu) | News | 26.03.2018

No data no market – Bereit für die REACH-Registrierung 2018?

Mit 31. Mai 2018 endet nun auch die letzte Übergangsfrist für die Registrierung von chemischen Stoffen, welche in der EU hergestellt, importiert oder verwendet werden dürfen.

Durch die REACH-Verordnung hat die EU ein Regelwerk geschaffen, welches dazu beitragen soll, Chemikalien sicher zu verwenden. Die Registrierungspflicht chemischer Stoffe ist dabei sehr zentral und fand seit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Juni 2007, in mehreren Etappen statt. Es gab eine Frist für die Vorregistrierung, auf Grundlage dieser konnten in weiterer Folge Übergangsfristen in Anspruch genommen werden. Die Übergangsphasen der Registrierung sind bzw waren abhängig von den Produktionsvolumina und den Eigenschaften des hergestellten bzw importierten Stoffes. Prinzipiell hat eine Registrierung unabhängig von einer etwaigen gefährlichen Eigenschaft des chemischen Stoffes zu erfolgen. Im Wesentlichen folgt die Registrierung der „alten“ Anmeldepflicht für chemische Stoffe, gilt aber für Altstoffe genauso streng wie für Neustoffe.

Wir befinden uns jetzt in der letzten Übergangsfrist welche sich nun auf jene vorregistrierten chemischen Stoffe bezieht, welche ab 1 t/Jahr in der EU hergestellt oder eingeführt werden. Mit 31. Mai 2018, müssen auch für die Registrierung dieser Stoffe die vorgesehenen Dossiers, seitens der HerstellerInnen, ImporteurInnen oder AlleinvertreterInnen (bzw. nachgeschaltete AnwenderInnen), bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht sein.

Hinweis:

Chemische Stoffe sind nicht nur Chemikalien, welche in industriellen Verfahren benutzt werden, sondern auch jene Stoffe, die im alltäglichen Leben Verwendung finden, beispielsweise in Gemischen oder in Erzeugnissen wie Kleidung, Möbel, Reinigungsmitteln usw. Somit wirkt sich die Verordnung auf den Großteil der Unternehmen in der gesamten EU aus!

Die Registrierung

Unternehmensseitig müssen Informationen zu Stoffeigenschaften und den Verwendungen der Stoffe gesammelt werden. Außerdem sind Gefahren und mögliche Risiken – die vom Stoff ausgehen – zu beurteilen.

Diese Informationen sind in weiterer Folge der ECHA in Form eines Registrierungsdossiers zu übermitteln. Das Dossier enthält Daten zu etwaigen schädlichen Wirkungen, eine Beurteilung der Risiken bei Verwendung des Stoffes sowie eine Einschätzung, wie diese Risiken in weiterer Folge zu beherrschen sind. Für die Vorbereitung der Dossiers wird die kostenfreie IUCLID6-Software benötigt (https://iuclid.eu).

Es gilt „ein Stoff, eine Registrierung“, was bedeutet, dass HerstellerInnen und ImporteurInnen ihre Stoffregistrierung gemeinsam einreichen dürfen.

Die Registrierung der Stoffe ist gebührenpflichtig und direkt an die ECHA zu entrichten. Die Gebühren liegen deutlich über den Verwaltungsabgaben und sind nach mehreren Faktoren (Unternehmensgröße, registrierte Menge, gemeinsame und individuelle Einreichung sowie Art der Registrierung) gestaffelt.

Quellen

Praxishandbuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe, WEKA Verlag 2008, Auflage 34 (2018)

https://iuclid6.echa.europa.eu/

https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach

https://news.wko.at/news/kaernten/REACH-Registrierungsfrist-endet-am-31.-Mai-2018.html

https://www.wko.at/service/umwelt-energie/REACH_in_der_Praxis.html

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