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WEKA (bli) | News | 21.08.2012
Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes – Vorschau
Die Novelle sieht unter anderem eine verstärkte Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz vor. Was sind die wichtigsten Änderungen?
Verstärkte Prävention geplant
Das ASchG schreibt bereits in der jetzigen Fassung bezüglich der Präventivbetreuung vor, dass ArbeitgeberInnen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation, auch geeignete Fachleute, insbesondere ArbeitspsychologInnen, beschäftigen.
Durch die Novelle des ASchG sollen jedoch
- die Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont werden und
- Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als Fachleute, die bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren beigezogen werden, ausdrücklich genannt werden.
In Anlehnung daran ist eine Änderung der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten (BGBl II Nr 277/2003) geplant. Dabei soll die Arbeits- und Organisationspsychologie verstärkt in die Ausbildung der ArbeitsmedizinerInnen integriert werden.
Gründe für Zunahme von psychischen Belastungen und Gefährdungen
Die letzten Jahre ist eine Zunahme der psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beobachten. Dies führt nicht nur zu menschlichem Leid, sondern auch zu betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kosten.
Gründe für psychische (Fehl-)Belastungen sind unter anderem:
- zunehmender Leistungs-, Konkurrenz- und Termindruck,
- verwischte Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,
- Angst vor Arbeitsplatzverlust,
- knappe Personalbemessung
Anpassung an die CLP-Verordnung
Im Zuge der ChemG-Novelle 2009 hat die Einstufung von verwendeten Arbeitsstoffen nach der CLP-VO und nicht mehr nach dem Chemikaliengesetzt 1996 zu erfolgen. Deshalb wird im Zuge der Novelle auch § 40 ASchG angepasst, da sich dieser noch am Chemikaliengesetz 1996 orientiert.
In-Kraft-Treten
Die Novelle zum ASchG befindet sich derzeit noch in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet mit 20. September 2012. Geplant ist, dass die Änderungen mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten.