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WEKA (bli) | News | 20.08.2015

Novellen der VGU 2014 und KJBG-VO beschlossen

Im Zuge der Anpassungen an die CLP-VO wurden die VGÜ 2014 und die KJBG-VO novelliert. Aufgrund des Außerkrafttretens der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen kam es zu einer erneuten Änderung der VGÜ 2014.

Änderungen der VGÜ 2014

In der letzten ASchG-Novelle kam es zu Anpassungen an die CLP-Verordnung, deshalb wurden die Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe in §§ 40 und 41 ASchG an die aktuellen Einstufungskriterien nach der CLP-Verordnung angepasst.

Dadurch kam es auch zu formalen Anpassung an die Änderungen in den §§ 40 und 41 ASchG in der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014 (VGÜ 2014) – § 5 Abs 1 Z 2 und Anlage 2 Teil IV wurden angepasst (BGBl II Nr 186/2015).

Diese formellen Änderungen wurden auch in folgenden Vorschriften vorgenommen:

  • VbA (Verordnung über biologische Arbeitsstoffe),
  • GKV 2011 (Grenzwerteverordnung 2011)
  • VEXAT (Verordnung explosionsfähig Atmosphären

Die Änderungen traten mit 1. Juli in Kraft.

Mit BGBl II Nr 230/2015 kommt es nun erneut zu einer kleinen Änderung der VGU 2014.

In Anlage 2 Teil 2 „Richtlinien zur Durchführung der ärztlichen Untersuchungen“, Eignungs- und Folgeuntersuchungen bei Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen entfällt folgender Satz:

Bei der Beschäftigung von Frauen mit Tätigkeiten, bei denen eine Einwirkung von Blei besteht, ist die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen zu beachten.“

Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen wird nämlich mit selbigen BGBl aufgehoben, dh sie tritt mit 1. September 2015 außer Kraft.

Änderungen der KJBG-VO

Mit BGBl II Nr 185/2015 wurden in der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) die Bestimmungen, die Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen betreffen, an die CLP-Verordnung angepasst. Arbeitsstoffe, die als explosionsgefährlich, brandgefährlich und gesundheitsgefährdend gelten, werden nun detaillierter dargestellt und stärker differenziert.

Die Änderungen sind seit 1. Juli 2015 in Kraft.

Die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal unter https://www.weka.at/arbeitssicherheit/Vorschriften

VGÜ 2014

KJBG-VO