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WEKA (msc) | News | 23.01.2014
Photovoltaikanlagen – regelmäßige Kontrollen
Bislang waren Photovoltaikanlagen auf bestehenden Dächern auf einen wartungsfreien Betrieb ausgelegt. Nach Angaben des Arbeitsinspektorates können aber mittlerweile Kontrollen bei bestimmten Anlagen notwendig sein!
Bauweise und Ausstattung
Die übliche Bauweise und Ausstattung von Photovoltaikanlagen, oder kurz „PV-Anlagen“, war bei der Montage auf bestehenden Dächern bisher auf einen wartungsfreien Betrieb ausgelegt. Nach Angaben des Arbeitsinspektorates bezog sich dies allerdings hauptsächlich auf die Paneele der PV-Anlagen. Werden die zu den Anlagen gehörenden Wechselrichter ebenfalls auf den Dachflächen montiert, was aufgrund brandschutztechnischer Vorgaben inzwischen vermehrt vorkommen würde, sind Begehungen und Kontrollen der Anlagen erforderlich.
Regelmäßige Kontrollen
An den Wechselrichtern der PV-Anlagen befinden sich eingebaute oder angebaute Schalt- und Überwachungseinrichtungen. Nicht nur im Störfall ist deshalb eine Begehung unumgänglich, auch regelmäßige Kontrollen des Betriebszustandes der Anlage an den Wechselrichtern sind laut Arbeitsinspektorat grundsätzlich durchzuführen. PV-Anlagen, deren Wechselrichter ebenfalls auf den Dachflächen montiert sind, seien wie andere wartungsfreie Anlagen auf Dächern (z.B. Klima- und Lüftungsanlagen) zu behandeln.
Nutzungs- und Wartungsintervalle
Unabhängig ihrer Bauweise ist gemäß ÖNORM B 3417 – Sicherheitsausstattung und Klassifizierung von Dachflächen für Nutzung, Wartung und Instandhaltung – für alle PV-Anlagen von der Nutzungskategorie A mit einem Nutzungs- und Wartungsintervall über 5 Jahre auszugehen. Sind die Wechselrichter ebenfalls auf den Dachflächen montiert gilt Nutzungskategorie B mit einem Nutzungs- und Wartungsintervall von 2 bis 5 Jahren.
Bestimmungen der BauV
Das Arbeitsinspektorat weist explizit darauf hin, dass für Montage- oder Kontrollarbeiten auf Dächern als auswärtige Arbeitsstelle die Bestimmungen zum Schutz gegen Absturz von den ArbeitgeberInnen (z.B. des Wartungsunternehmens) zu beachten sind. Die Bestimmungen finden sich in den §§ 6 bis 10 sowie 87 bis 93 Bauarbeiterschutzverordnung und sind unabhängig von der Bauweise und Ausstattung der PV-Anlagen.
Die Bauarbeiterschutzverordnung im Volltext finden Sie auf dem Portal Arbeitssicherheit online:
Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
Quelle
Arbeitsinspektorat