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WEKA (lve) | News | 21.03.2019

Rauchen am Arbeitsplatz: Welche gesetzlichen Regelungen schützen NichtraucherInnen?

Bereits im Mai 2018 trat ein umfassendes Rauchverbot in Arbeitsstätten in Kraft. Dennoch ist noch oft unklar: Welche Regelungen müssen in Betrieben bezüglich NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden?

Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs am Arbeitsplatz geschützt sind. In Österreich gibt es aber bislang kein striktes Rauchverbot am Arbeitsplatz. Der Betrieb entscheidet hier, ob das Rauchen verboten wird oder nicht. Das heißt auch, dass Raucherräume weiterhin bestehen bleiben können. Vor allem jene Betriebe, die eine große Anzahl rauchender MitarbeiterInnen aufweisen, verzichten nicht auf die Einrichtung von Raucherräumen. Vielerorts führt das zu Spannungen mit NichtraucherInnen. Der NichtraucherInnenschutz stellt aber einem essenziellen Beitrag zum Gesundheitsschutz von MitarbeiterInnen dar, den Betriebe einzuhalten haben.

Unser umfassender Download-Beitrag liefert Ihnen einen Überblick darüber, was Sie in ihrem Betrieb tun können, um den NichtraucherInnenschutz optimal zu gewährleisten. Sie finden in diesem Beitrag Informationen zu Raucherräumen, dem Rauchen während der Arbeitszeit, Einzel- oder Betriebsvereinbarungen uvm.

Quelle:

www.arbeitsinspektion.gv.at