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WEKA (red) | News | 18.07.2011
Richtig schützen vor Sonneneinstrahlung bei Arbeiten im Freien
ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass ihre ArbeitnehmerInnen bei Arbeiten im Freien ausreichend vor der UV-Strahlung geschützt sind. Was ist dabei zu beachten und welche Schäden können durch UV-Strahlung entstehen?
Gesetzliche Regelungen
Gemäß § 10 Verordnung optische Strahlung (VOPST) haben ArbeitgeberInnen nach dem Bestimmungen des ASchG (§§ 4ff; 33 Abs 5 und 66ff ASchG) für den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch die natürliche optische Strahlung zu sorgen.
Gefährlich bzw belastend ist für ArbeitnehmerInnen in Bezug darauf vor allem die Strahlung der Sonne: Hitzewirkung durch Wärmestrahlung, Blendwirkung des sichtbaren Lichts, schädigende biologische Wirkung der UV-Strahlung.
Maßnahmen, um Schutz vor natürlich optischer Strahlung zu gewährleisten
ArbeitgeberInnen müssen folgende Maßnahmen treffen:
- Gefahrenermittlung und -beurteilung mit anschließender Festlegung von Gegenmaßnahmen
- Unterweisung von ArbeitnehmerInnen
- Physikalische Einwirkungen möglichst minimieren: zB für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen
- Zurverfügungstellen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Richtiger Schutz vor Sonneneinstrahlung
Auch die ArbeitnehmerInnen selbst können einiges tun, um sich vor der Sonne zu schützen:
- Schützende Kleidung tragen: Dies ist das effektivste Mittel, um sich zu schützen; am besten sind dunkle Stoffe mit einem Flächengewicht von mindestens 150g/m². Auch an eine entsprechende Kopfbedeckung solle gedacht werden.
- UV-Sonnenschutzmittel verwenden: Dies sollte auf die nicht bedeckten Hautstellen bereits 20 Minuten vor dem Arbeiten im Freien aufgetragen werden. Der benötigte Lichtschutzfaktor hängt von Bestrahlungsstärke und Hauttyp ab. Es empfiehlt sich aber in jeden Fall ein Mittel mit hohem Lichtschutzfaktor zu wählen, wenn man länger in der Sonne arbeitet.
- UV-Schutzbrillen tragen: Die Tönung der Brille schützt vor Blendung, der UV-Schutz hängt vom Filterglas ab. Eine UV-Schutzbrille muss die Augen von allen Seiten schützen
- Arbeiten im Schatten: Die Arbeit in der Sonne sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Schäden durch UV-Strahlung
Folgende Schäden können durch UV-Strahlung auftreten:
- UV-A-Strahlung: Netzhautschädigung, Grauer Star, Hautkrebs, frühzeitige Hautalterung, Sonnenbrand
- UV-B-Strahlung: Horn- und Bindehautentzündung (Schneeblindheit), ansonsten im Wesentlichen die gleichen Schäden wie bei UV-A-Strahlung